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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Gf Heinrich von Fürstenberg an KMs Protonotar Zyprian von Serntein: Gestern (3. Mai) berichtete er über die hiesige Lage; heute erhielt er etliche Briefe von KM und die Kopie einer Instruktion, die ihm der Herr (Ulrich?) von Weißbriach vorbringen soll, in der es unter anderem heißt, daß die Eidgenossen gegen den Schwarzwald ziehen, weshalb Friedrich Kappeller und Gf Heinrich mit dem gesamten Kriegsvolk in die (vier) Waldstädte (am Rhein, Waldshut, Laufenburg, Säckingen und Rheinfelden) ziehen sollen. -- Weil der Gf den sich (geländemäßig) im Vorteil befindlichen Feinden nichts anhaben kann, zieht er sich heute in das alte Lager zurück, um die Feinde in die weytti (auf das freie Kampffeld) zu bringen und dann etwas gegen sie unternehmen zu können. Da der Gf sichere Kundschaft hat, daß sich die Feinde in ihren oberen Lagern verstärken, um den Gfen mit seinem Heer zu schlagen und in dieses Land (=Elsaß) einzufallen, kann er ohne unwiederbringlichen Schaden für KM und dessen Ländern und Leuten nicht von hier abziehen. -- Gf Heinrich schreibt das KM und will dann tun, was KM befiehlt. Serntein möge dafür sorgen, daß KM durch die Verschiedenheit der Nachrichten nicht irre gemacht wird: der Überfall wird sicher hier erfolgen, so daß das Land verloren ist, wenn das Kriegsvolk wegzieht. -- Gf Heinrich und die Hauptleute haben für kommenden Eritag (7. Mai) einen Landtag nach Habsißheim (Habsheim) ausgeschrieben. -- Gestern (3. Mai) hat Gf Heinrich berichtet, einen Anschlag in ein eidgenössisches Tal zu machen; dieser unterblieb, weil es wegen der Verstärkung der Feinde nicht gut wäre, das Kriegsvolk zu trennen. -- Serntein möge berichten, welche Neuigkeiten es oben (im Bodenseegebiet) gibt. Bartenheim Sambstag nach des hl. Creutz tag 1499. -- HAINRICH graff zu FURSTEMBERG... -- (Nachschrift): Serntein möge dafür sorgen, daß der Gf bis Freitag (19. Mai) (Sold-)Geld für die Knechte erhalte.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Wien HHSA, ma 5a=9, fol. 113 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13207, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-04_2_0_14_3_2_405_13207
(Abgerufen am 20.04.2024).