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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt antworten KM auf dessen strenges Mandat (vom 6. März, Nr 13021), gegen den Bf von Chur und die Eidgenossen zu Roß und zu Fuß sowie mit Geschützen auf das stärkste gerüstet Hg Albrecht von Bayern als oberstem Feldhauptmann zuzuziehen: So wie sich Frankfurt bisher bei allen Feldzügen des Reiches gehorsam zeigte, will die Stadt dies zwar auch diesmal tun, um sich nicht KMs Ungande zuzuziehen, aber weil der Krieg so weit abgelegen ist, kann Frankfurt sein Aufgebot nicht ohne großen Schaden dorthin bringen. Außerdem hat die Stadt viele große und weite Feldzüge mitgemacht, die Eilende Hilfe bezahlt, mußte sich allein ihrer Feinde erwehren und erlitt von wassers noite so manigfeltigs aufrichtens und Schäden, daß sie einen derart weiten Zuzug nicht mehr so gut leisten kann, wie früher. Deshalb ersucht Frankfurt KM, ihr diesmal den Zuzug zu erlassen, damit sich die Stadt von ihren Schäden erholen kann und nicht in völliges Verderben kommt; das will sich Frankfurt gegenüber KM verdienen, dem Gott zugunsten des Hl. Reiches ein seliges Regiment gefristen möge. Sollte sich der Handel jedoch zu einem allgemeinen Reichskrieg auswachsen, wird sich Frankfurt dennoch nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten daran beteiligen. Mitwochen nach Sontag Palmarum 1499. -- E. ku. gnaden vndertenign Burgermeister vnd rate zw Franckenfurt.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Frankfurt StA, rsach I, Nr 7081, fol. 6. -- KONZ (Ppr): A.a.O., fol. 12-12v.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13094, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-27_2_0_14_3_2_289_13094
(Abgerufen am 25.04.2024).