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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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KM (=Reichskanzlei) an Philipp Administrator von Freising: KM hat dem Vorgänger des Bfs (Pfgf Ruprecht) seinerzeit die Einhebung des auf dem Reichstag zu Worms beschlossenen Gemeinen Pfennigs befohlen, worin der Bf aber säumig geworden ist. Nachdem KM und die Reichstände auf dem Reichstag zu Freiburg beschlossen haben, den Gemeinen Pfennig nochmals einzuheben, hat KM dem Vorgänger befohlen, in einer bestimmten Frist, die nun längst verstrichen ist. den Gemeinen Pfennig in seinen Ländern einzuheben und dem Erzkanzler Bertold von Mainz zu verkünden, was aber wieder nicht geschehen ist. KM befiehlt nun Bf Philipp bei seinen Pflichten gegenüber KM und dem Reich und Vermeidung schwerer Ungnade und Strafe, den in seinen Ländern eingehobenen Gemeinen Pfennig 14 Tage nach Erhalt dieses Mandats den Schatzmeistern zu Frankfurt zu übergeben und wenn er ihn noch nicht eingebracht hat, dies unverzüglich zu tun bei Verlust aller seiner Privilegien und Freiheiten. Cöllen 15. Mertzen 1499, Röm. 14. Hung 9. -- KV: A.m.d.r. in cons.

Überlieferung/Literatur

ORG (Pgt): München HSA, GSA, K blau 103/2 b, fol. 340.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13057, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-15_2_0_14_3_2_250_13057
(Abgerufen am 25.04.2024).