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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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KM (=KMs Räte) an Bürgermeister und Rat der Stadt Rottweil: KM hat der Stadt schriftlich über den Bruch des zu Worms (1495) aufgerichteten Landfriedens durch die Leute und Untertanen des Stiftes Chur sowie deren Anhänger berichtet, die mutwillig KM und seine Erbländer angegriffen haben, und die Stadt wie andere gegen die Täter aufgeboten; KM mißfällt, daß Rottweil bisher diesem Aufgebot nicht nachgekommen ist. -- Während des Waffenstillstandes, den im Namen KMs die Seinen mit den Churern inzwischen geschlossen hatten, griffen die Eidgenossen und Graubündner ehrlos und ohne Grund KMs Erbländer und Leute an und schädigten sie mit Mord und Brand. Zugleich haben die Eidgenossen und Graubündner eine solch starke Streitmacht nicht nur zur Unterstützung,=auf trost, der Churer versammelt, sondern auch auf ander treffenlicher gewält (=Frankreich?) hilf gestelt, die dadurch eingang in das Reich zu gewinnen hoffen. -- KM ermahnt Bürgermeister und Rat der Stadt Rottweil erneut, bei der als Reichsuntertanen schuldigen Handhabung der Reichsordnung und des Landfriedens mitzuhelfen, und befiehlt der Stadt bei den Pönen des Landfriedens sowie unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, unverzüglich so stark wie möglich zu Roß und zu Fuß sowie mit Wagen, Geschützen und anderem Hg Albrecht von Bayern als oberstem Feldhauptmann KMs und des Reiches nach Überlingen, oder wo sich der Hg sonst aufhält, zuzuziehen, um bei der Abwehr der Feinde mitzuhelfen. -- Sollte Rottweil sich weiter ungehorsam und säumig zeigen, wird KM die jetzt ausgesetzte Verleihung ihrer Privilegien und Freiheiten so lange nicht durchführen, bis sich die Stadt gehorsam erweist; mit den im Landfrieden festgesetzten Strafen wird dennoch gegen Rottweil verfahren werden. Colln 6. Mertzen 1499, Röm. 14. Hung. 9. -- KV: A.m.d.r. in cons.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Besiegelung in unserem Film nicht erkennbar): Stuttgart HSA, B 203, Bü 2.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13020, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-06_3_0_14_3_2_210_13020
(Abgerufen am 25.04.2024).