RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Der Würzburger Domherr Peter von Aufseß hält in seinem Protokoll vom Kölner Reichstag fest: Am Dinstag nach Oculj kamen die Vettern Bernhard und Erhard von Polheim zu den reichsständischen Gesandten vff das hauß (Rathaus), ließen ihre Beglaubigung durch KM verlesen und brachten folgendes vor: Weil KM, der bisher durch Kriegshändel verhindert war, in Kürze (nach Köln) kommen will, wohin er drei Tage nach der Abreise der Polheimer aufbrechen werde, soll die Reichsversammlung zusammen bleiben und inzwischen mit den vorgesehenen Reichstagsberatungen beginnen sowie alles erwägen, was ihr an Reichsangelegenheiten vorgebracht wird. KM mißfällt es, daß sich die Reichstagsgesandten nit fur ein versamelung achten wollen, obwohl die Ordnung und der Abschied des Freiburger Reichstages (1498) das zulassen, =geben ... das czu. -- Anschließend verlas der (Hof-)Kanzler Dr. (Konrad) Stürtzel KMs Schreiben ddo 1499 Februar 27 Antwerpen (Nr 9056). Weiters sagte er, KM sei verdrißlich, daß sich die reichsständischen Gesandten nicht als Versammlung betrachten wollen sowie die vffgepot vnd mandata (wegen des Friedensbruches des Bfs von Chur und seiner Anhänger) nicht ausgehen ließen. -- KMs Räte gaben den Reichstagsgesandten Bedenkzeit bis morgens (6. März), was diese annahmen. -- Vff morgenn (=am 6. März) wurde zuerst die von den Polheimern vorgebrachte Werbung KMs beantwortet: Die reichsständischen Gesandten begrüßen es von Herzen, daß KM von den Niederlanden) herauf (nach Köln) kommen will, weil damit ihr seit Katherine (25. November) geäußerter Wunsch nicht vergeblich war, und nun zweifellos auch die bisher mehrheitlich ausgebliebenen anderen Reichsstände erscheinen werden, so daß dieser Reichstag zu ere, nutz vnd fromen durchgeführt werden kann. Die reichsständischen Gesandten hoffen also, daß es bei der Zusage KMs bleibt und er sich durch nichts verhindern läßt, sondern bedenkt, was ihm und dem Reich an diesem Reichstag gelegen ist. Sollte KM aber wegen der Kriegshändel doniden (in Geldern) doch noch länger verhindert sein und den Reichstag nicht wie angekündigt Reichstag besuchen können, so möge er es nicht mit Ungnade aufnehmen, wenn dann ein Teil oder alle reichsständischen Gesandten von wegen ihrer Herrn oder aus persönlichen Gründen heimreisen müssen, wie das dem Freiburger Abschied entspräche. -- Dem Dr. (Konrad) Stürtzel wurde bezüglich KMs Schreiben (vom 27. Februar, Nr 9056) geantwortet, daß sich die reichsständischen Gesandten bisher nicht als (Reichs-)Versammlung betrachten konnten und daher auch nicht die Macht hatten, gemäß KMs Begehren die Mandate zu erlassen sowie die (Reichs-)Fsten aufzubieten; das haben sie auch wegen der Befürchtung unterlassen, daß KM dadurch mehr Behinderung denn Förderung erwachsen und auch im Reich mehr Irrung entstanden wäre. Dies befürchten sie nach wie vor. und obwohl sie KM nicht zuwiderhandeln wollen und die Notwendigkeit und Billigkeit einsehen, glauben sie noch immer, nicht die Macht dazu zu haben. Dies deshalb, weil sie den Artikel des Freiburger (Reichs-)Abschiedes für den Fall der Abwesenheit etlicher Reichsstände etc. so verstehen, daß damit gemeint ist, daß Kfsten, Fsten und andere Stände mehrheitlich anwesend sind und nur einige fehlen; dann hätten die Anwesenden als die Mehrheit die Macht (als Reichsversammlung zu handeln). Hier ist aber nur eine kleine Minderheit, =die minsten, während die grosten vnd maiste zall ausgeblieben sind. -- Damit KM aber ihren guten Willen sieht, ist es ihr Rat und Gutdünken, daß es notwendig ist, daß die Reichsstände KMs Begehren nachkommen, die Mandate ausgehen und der Zuzug erfolgt. Sollte dies annehmbar sein, werden die reichsständischen Gesandten diesen ihren Rat und ihr Gutdünken dem Mainzer (Ebf Berthold) schriftlich mitteilen, aber nicht als Befehl aufgrund eines Beschlusses einer (Reichs-)Versammlung, sondern nur als ihre Meinung, =gutes anscheins, als Reichstagsgesandte. Wenn KMs Räte noch anderes vorzubringen haben, das die reichsständischen Gesandten behandeln sollen, wollen sie das tun. soweit es ihnen zukommt. -- Nachdem KMs Räte dieses Angebot als gegrunt angenommen hatten, wurde ein Schreiben (an Ebf Berthold von Mainz) entworfen; da KMs Räte mit dem Entwurf einverstanden waren, ging er dann in dieser Form aus (vgl. die nächste Nr 13018). -- In der Werbung der Polheimer ist ein offenbar beclaidung des aussenpleibens KMs mit verrat bescheen: Während die Polheimer nämlich mitzuteilen hatten, daß KM drei Tage (nach ihrer Abreise ebenfalls) aufbrechen werde, hatten sie zugleich Befehl, die ungarische Gesandtschaft zu KM zu beordern, welche ansonsten nicht länger geblieben, sondern mit heftiger Klage heimgezogen wäre; nun ist sie mit Bernhard von Polheim zu KM geritten. Dies widerspricht sich völlig. -- Bezüglich KMs Schreiben (vom 27. Februar, Nr 9056) hatten die reichsständischen Gesandten ware vrkunde, daß alle Mandate, die sie gemäß KMs Begehren ausschicken sollten, bereits gereyt (mit einer Aufzählung der Adressaten?) übersandt worden waren und (durch KMs Räte) ausgehen würden, ob sie das nun befehlen oder nicht. Dies alles erfolgte nur. um zu sehen, wie sie sich auf die dritte Aufforderung (KMs) hin verhalten. Deshalb erwogen die reichsständischen Gesandten, dise schrifft (an Ebf Berthold von Mainz) zu richten. -- In diesen und anderen Angelegenheiten haben die reichsständischen Gesandten klar erkannt, daß sie ihren Herrn mehr zu Erlangung von Spott und (KMs) Ungnade hier liegen: während sie keine Versammlung bedeuten wollen, möchte sie KM dafür halten und ihnen viel auferlegen; täten sie dies, so hätte es nirgends Gestalt, täten sie es nicht, so wäre Ungnade (seitens KMs die Folge). -- Es wurde viel über eine Heimreise gesprochen, aber kein Weg dafür gefunden. Brieflich können sie es von KM nicht erlangen, sondern mechten das mer anhengig; anderseits will keiner der erste sein (der abreist). Daher wurde beschlossen, noch eine Zeitlang zu warten, ob es sich nicht von selbst ergibt, damit KM nicht veranlaßt wird, künftig ihre Herrn selber zu erfordern. -- Es folgt eine Abschrift des Schreibens der reichsständischen Gesandten an den Ebf (Berthold) von Mainz ddo 1499 März 7, =Donerstag nach Oculj (richtig aber: März 6) Köln (Nr 13018).

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr): Würzburg SA, Würzburger rta 3, fol. 106-108v. -- NB: Auf fol. 108v vermerkt Aufseß, daß er dies alles am Donerstag nach Oculj (7. März) seinem Herrn (Bf Lorenz von Würzburg berichtet und Kopien aller Schreiben übersandt hat; dies mit dem Boten Peter Sawewein, Inwohner zu Würzburg, der er auch hinsichtlich der Beratungen wegen eines Aufbruches allerley angezeigt hat.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 13017, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-03-05_2_0_14_3_2_206_13017
(Abgerufen am 29.03.2024).