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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Die jetzt im Feld versammelten eigenössischen Hauptleute und Fähnriche teilen ihren gueten freundn, den Hauptleuten und Gemeinden im ganzen Tal Walgau mit, daß die 400 Gefangenen zu Maienfeld noch am Leben sind. Die Walgauer sollen sich den Eidgenossen ergeben, die sie dann vor allem posem gewalt schützen und bei Haus und Hof sowie Ehre und Gut belassen werden. Sollten sie sich nicht ergeben, werden die Eidgenossen die Walgauer mit der Hilfe des Almächtigen an Leib und Gut schädigen, ihren Landstrich verwüsten und niederbrennen sowie die Gefangenen mit dem Schwert hinrichten lassen. -- Die eidgenössischen Hauptleute und Fähnriche fordern eine sofortige rasche Antwort bei diesem Boten. Geben zu Wenndrn auf die zehen stundt vor mittag auf Sambstag vor Inuocavit (1499) unter dem Siegel des Hauptmanns von Luzern.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr): Wien HHSA, Schweiz, Karton 2, fasz 1499, fol. 101v.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12934, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-02-16_3_0_14_3_2_121_12934
(Abgerufen am 18.04.2024).