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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Die eidgenössischen Sendboten beschließen auf dem Züricher Tag vff Eschentmittwuchen folgenden Abschied: Jene Orte, die ihren zusatz (Truppenkontingent) noch nicht nach Schaffhausen, Diessenhofen und in den Thurgau geschickt haben, sollen dies sofort tun. -- Zürich, Bern, Freiburg und Solothurn wollen eien Kriegszug unternehmen, wozu sich alle nächsten Montag (18. Februar) in Schaffhausen und Diessenhofen einfinden sollen; den Feldlagern am Rhein und bei Rottweil, Schaffhausen etc. wurde dies mitgeteilt. -- Dem Bf von Konstanz, der durch seine Gesandten bat, nochmals eine gütliche Beilegung des Kriegs versuchen zu dürfen, wurde abschlägig geantwortet, weil die Eidgenossen bereits mit offenen Zeichen ins Feld gezogen sind, nachdem sie zum Krieg geursacht worden wären. -- Dem Landvogt im Thurgau wurde befohlen, den Hans von Landenberg zu Altenklingen gut zu schirmen, der zu den Eidgenossen hält. -- Der Bf von Konstanz bat durch seine Gesandten, ihm Güttingen und Moosburg wieder zurückzustellen; dabei möge man berücksichtigen, daß ihn die Gegenpartei aus dem Schwäbischen Bund entlassen und erlaubt hat. unparteiisch zu bleiben, soferne die Eidgenossen seine Schlösser nicht besetzen. -- Bf und Städte des Niederen Bundes werden vom Kriegsausbruch in Kenntnis gesetzt und um ihre Haltung gegenüber den Eidgenossen befragt. -- Die Gesandtschaft des Kgs von Frankreich, ein Ebf und ein weltlicher Herr, kam nach Freiburg / Fribourg und bat, sie anzuhören und ihr namens aller Orte freies Geleit zu geben. Hierauf wurde für Sonntag Reminiscere (24. Februar) ein Tag nach Luzern angesetzt und die frz. Gesandtschaft, der bereits am letzten Tag Geleit zugesagt worden ist, dorthin beschieden.

Überlieferung/Literatur

REG: Eidgenössische Abschiede 3, 1, III/1, 592 f., Nr 634.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12920, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-02-13_2_0_14_3_2_107_12920
(Abgerufen am 19.04.2024).