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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Der Würzburger Domherr Peter von Aufseß hält in seinem Protokoll vom Kölner Reichstag fest: Am Donerstag frue nach Dorothee wurde von der Reichsversammlung den Räten des Herrn (Ebf Hermann) von Köln, der den Domdechant und seinen Marschall geschickt hatte, das Ansinnen KMs (vgl. Nr 12883 vom 1. Februar Köln) vorgetragen; ebenso der Stadt Köln. Die ebfl. Räte antworteten, die Sache an ihren Herrn zu bringen und dann dessen Willen der Reichsversammlung mitzuteilen, womit sich diese begnügte. -- Bald darauf wurde ein Schreiben KMs verlesen, daß er mit großen Kosten die Städte Gelderns dermaßen belagert, daß sie sich in Kürze aus Narungsmittelmangel ergeben müßten, würden ihnen nicht Neuß und andere Kölner Städte Proviant liefern. Deshalb befiehlt KM dem Hermann von Sachsenheim, sich persönlich zum Herrn (Ebf) von Köln zu begeben, damit die Proviantzufuhr abgestellt und die Übertreter von KMs Verbot bestraft werden: geschieht das nicht, wird KM diese speisung selbst unterbinden. -- Die Reichsversammlung hat sich dieser Sache nicht angenommen, sondern ließ Sachsenheim seinen Befehl ausführen, weil KM die Proviantzufuhr wohl nicht wird verhindern können, tun die Städte, auch Köln, dies doch unverholen und wollen es auch nicht lassen. -- KM ließ den Herrn (Ebf) von Köln auch ausdrücklich vor einer möglichen Schädigung durch jene warnen, die er zur Unterbindung der Proviantzufuhr bestellt hat. -- Der Herr (Ebf) von Köln verantwortete sich gegenüber KM in einer schrifftlich instruction, die KM am Freytag nach Vallentinj (15. Februar 1499) übersandt wurde, damit, daß Mißgönner KM unwahr informiert hätten: KM möge dem Kölner mitteilen lassen, durch wen, wann und wie das (=die Proviantzufuhr) geschehen sei, dann werde der Kölner mit Strafen und anderem zu KMs Gefallen dagegen vorgehen.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr): Würzburg SA, Würzburger rta 3, fol. 99v f. -- KOP (Ppr, ungefähr gleichzeitig): Würzburg SA, Würzburger rta 2a-e, fol. 258. -- NB: Da der Valentinstag im Jahr 1499 auf einen Donnerstag fällt, ist im Originaldatum der ebfl. Instruktion wegen der Proviantzufuhr wohl nach zu ergänzen, da diese am 7. Februar in der Reichsversammlung verlesene Angelegenheit wohl einige Zeit für ihre Erledigung brauchte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12903, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-02-07_1_0_14_3_2_89_12903
(Abgerufen am 29.03.2024).