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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Instruktion KMs (=Schatzkammer in Innsbruck) für Sigmund Paumgartner, Waldmeister in Eisenerz und Vordernberg bei Leoben, =im Ynnern vnnd Vordernperg vnsers Eysennertzt bey Lewbem, über die Mur einen durchgehenden Rechen nach Anweisungen des Heinrich Wuesst, KMs Hallschreiber zu Hall im Inntal, zu errichten und aus den Einnahmen der Maut in Vordernberg durch den Mautner (Christoph Schachner) bezahlen zu lassen. Der Waldmeister soll weiters in ca. 20 genannten großen Waldgebieten, innerhalb genau beschriebener Täler, Gräben und Grenzen des Gebietes zwischen Liesing-Paltental und Hochschwab die Hoch- und Schwarzwälder pflegen, damit dort niemand Schaden anrichtet, weil sie bereits durch Brand und Rodung stark beschädigt wurden. Zum Teil soll das alte Holz zur Versorgung von Vordernberg mit Holzkohle zu den Kohlenmeilern gebracht und Vordernberg mit Kohle versorgt werden; es soll nur das alte Holz verwendet, das junge hingegen gepflegt werden. -- Der Waldmeister soll die genannten Jungwälder unter den Schutz des lfstl. Waldbannes stellen und jeden Übertreter einziehen und bestrafen. Er soll den Zugriff der Hammerherrn auf die Holz- und Kohlenmeiler und das Schlagen des jungen Holzes verhindern; in den ältesten Wäldern jedoch sollen die Radmeister das Holz schlagen und zu Kohle brennen dürfen, damit die Radwerke nicht stille stehen und das Kammergut keinen Schaden erleidet. Innerhalb der Wälder darf kein Kohlenmeiler errichtet werden; man soll das Holz nur in Vordernberg brennen. Das Holz soll nach Möglichkeit zur Mur gebracht und bis zum Holzrechen bei Leoben geflößt werden. -- Denjenigen, die bisher aus genannten Wäldern Zimmer- oder Bauholz für ihren Gebrauch verwenden durften, soll Paumgartner dies weiterhin gestatten. Suntag nach Purificacionis Marie 1499.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, eub 1499, fol. 110v-112v.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12894, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-02-03_4_0_14_3_2_80_12894
(Abgerufen am 28.03.2024).