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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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KM (=Hofkammer) bekundet, daß er dem treuen Degen Fuchs von Fuchsberg, seinem Rat und Salzmeier zu Hall im Inntal, über die 8.000 flRh, wofür er auf das genannte Salmeieramt zu Hall verwiesen wurde, weitere 4.000 flRh schuldet. KM verwies ihn und seine Erben hiefür auf KMs Schloß Fragenstein samt Zubehör und auf den Zoll zu Zirl, was die Fuchs von Fuchsberg nicht abzutreten brauchen, ehe sie für die 4.000 flRh zufriedengestellt wurden. Treten die genannten auf Aufforderung KMs das Schloß samt Zubehör und Zoll jedoch an KM ab, so verweist sie dieser auf die Renten, Zinse, Gülten etc. des Kelleramtes zu Tirol. Degen Fuchs und seinen Erben sollen so lange, bis ihnen die 4.000 flRh bezahlt sind, jährlich von 20 flRh Hauptgut 1 flRh Zinsen ohne Abschlag der Hauptsumme zu den Quatemberzeiten bezahlt werden, was 200 flRh an Zinsen ausmacht. -- KM gebietet dem gegenwärtigen Kellner zu Tirol, Hans Ubelher, und einem jeden zukünftigen Kellner zu Tirol, Degen Fuchs und dessen Erben jährlich zu den Quatemberzeiten die 200 flRh Zinsen aus den Einnahmen seines Amtes zu bezahlen, bis ihnen die 4.000 flRh Hauptsumme entrichtet wurden. Gegen Vorlage der Quittung wird diese Summe dem jeweiligen Kellner bei seiner Raitung in Rechnung gestellt werden. St. Blasien tag 1499. -- (Laut Kopist wurde das ORG) vom Bf von Brixen, Casius (Hackeney) und Blasius Höltzl unterzeichnet.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, bek 1499-1501, fol. 53 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12892, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-02-03_2_0_14_3_2_78_12892
(Abgerufen am 18.04.2024).