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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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KM (=Hofkammer) an die österreichische Schatzkammer zu Innsbruck: KM hat seinem Kammersekretär Matthäus Lang für lange, treue Dienste eine Expektanz auf alle Güter des Klagenfurter Bürgers Sigmund Göder gegeben, die nach dessen erbenlosem Tod KM als Landesfsten von Kärnten zustehen werden. KM befiehlt der Schatzkammer, darüber einen Befehl an den gegenwärtigen und jeden zukünftigen Verweser und Viztum in Kärnten auszustellen, dem Matthäus Lang nach Göders Tod alle beweglichen und unbeweglichen Güter, Lehen und Eigengüter, Silbergeschirr, Bargeld, Kleider und Kleinodien unverzüglich zu überantworten. KM will jedoch die Hälfte der anheimgefallenen Güter nach deren Ordnung sich selbst und der Hof kammer vorbehalten. Freitag nach st. Anthonien tag 18. tag Januari 1499. ‒ Per Regem Brixinensis. ‒ KV: In cons. camere per CASIUM (HACKENEY). ‒ B(LASIUS) HÖLZL secre(tarius).

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, gvh 1499, fol. 2-2v. ‒ NB: Wie die Unterschriften zeigen, ging vorliegende Weisung von der Hofkammer aus, die KM wie die anderen Hofbehörden in Köln zurückgelassen hatte.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12851, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-01-18_4_0_14_3_2_37_12851
(Abgerufen am 28.03.2024).