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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Domherr Peter von Aufseß berichtet Bf Lorenz von Würzburg vom Reichstag zu Worms: Wie vergangenen Sonntag (13. Jänner) berichtet, sollen die Reichstagsgesandten (zur Verlegung des Tages nach Köln) bereit sein. Gestern (17. Jänner) wurde beschlossen, daß kommenden Montag (21. Jänner) alle per Schiff nach Mainz abreisen sollen. ‒ Auch beim gestrigen Essen mit dem (Bf Johannes) von Worms waren sich alle einig, daß man nicht länger hier bleiben soll, wo sider der zeit (=seit des Eintreffens der Reichstagsgesandten) nichts außer dem Wormser Streit verhandelt wurde, nachdem KMs Mandat an die (Reichs-)Versammlung eingetroffen war, als executores der Stadt Worms zu gebieten, den Bf von Worms laut des in Freiburg (1498) ergangenen Urteils in die hergebrachten Freiheiten seines Stiftes betreffend den inneren und äußeren Rat, =in vnnd ausser rats ampt, wieder einzusetzen sowie die inzwischen vorgenommenen Neuerungen abzustellen. Dies gebot die (Reichs-)Versammlung der Stadt, die das jedoch nicht tun will und ihre vielen, wie die (Rechts-)Gelehrten sagen unbegründeten Einwände damit abschloß, daß sie gegen das, wie es die Stadt nennt, vermeintliche Urteil suppliziert und eine eigene Gesandtschaft zu KM geschickt hat, um diesen besser zu informieren. Die (Reichs-)Versammlung möge mit dem Vollzug stillstehen, =zu exequiren still zusten, und secundam iussam abwarten. Sollte die (Reichs-)Versammlung KMs Befehl aber trotzdem weiter durchführen wollen, der sie für den Fall, daß die Stadt die Einsetzung des Bfs verweigert, anweist, diesen unverzüglich selbst einzusetzen, so sollte sich die (Reichs-)Versammlung vorsehen, was sie tut, denn der gemein man sey grob und es täte der Stadt von Herzen leid, wenn der Versammlung deswegen etwas widerfährt, so daß ihr es die Stadt nicht rät. ‒ Als etliche (Reichstagsgesandte) vorschlugen, man soll den Bf per sententiam restituiren, besorgte Aufseß. daß ein solcher Urteilsspruch allein nicht fruchtbringend wäre, wenn man nicht mehr tun wolle, aber den Fsten, deren Gesandte den sententz gefällt haben, später von KM auch der Vollzug dieses Urteils auferlegt werden könnte. Besser wäre, wie dann auch beschlossen, daß man, wenn KMs Befehl nicht durchzuführen ist, ohne daß ein Aufruhr droht, die Sache samt der schriftlichen Aufzeichnung der ganzen Verhandlungen wieder an KM bringt. ‒ Sonst wurde nichts Besonderes verhandelt, und an Neuigkeiten gibt es hier nur folgende: KM soll in Santen (Xanten) sein. ‒ In Köln soll eine Ordnung erlassen worden sein, für Stallmiete 4 Kölner Weißpfennig zu bezahlen, 3 Weißpfennig vber mals (mehr als gewöhnlich?), und auch das Futter soll so teuer sein, daß eine Person mit einem Pferd für einen Tag und eine Nacht 1 fl braucht. Aufseß hat Dr. Niklas Heßler geschrieben, ihm bei der Unterbringung behilflich zu sein. ‒ Der Reingref, der so reich ist, ist gestorben. ‒ KM soll das Land Geldern zwischen den Hgen Albrecht (von Sachsen) und (Wilhelm von) Jülich-Berg aufgeteilt haben, die es, wie man sagt, belegern und erobern wollen. ‒ Der Sessionstreit zwischen Mainz und Nassau sowie zwischen Sachsen und Bayern sei (durch KM) wirklich beigelegt. Freytag nach Anthony 1499. ‒ E.f.g.v. PETER von AUFFSES thumherre etc.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, ungefähr gleichzeitig): Würzburg SA, Würzburger rta 2a-e, fol. 253v-254v. ‒ LIT: Lex, Maximilian 1499, 197 ff., 207 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12848, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-01-18_1_0_14_3_2_34_12848
(Abgerufen am 28.03.2024).