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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Am gütlichen Tag zu Feldkirch wird wegen des Streites zwischen KM und Bf Heinrich von Chur folgender Abschied bekundet: Der Bf und die Vertreter KMs konnten sich auf dem für Freytag nach st. Erhards tag (11. Jännner) angesetzten Gütetag nach vielen Reden und Gegenreden weder auf einen anlass noch auf für beide Seiten annehmbare mittel einigen, weil der Bf darauf beharrte, daß der (ursprünglich) auf wld Bf Thomas von Konstanz gestellte anlass aufgrund einer Zusage KMs mit etlichem Vorbehalt auf Bf Friedrich von Augsburg zu erstrecken sei, wovon aber die Abgesandten des Innsbrucker Regimentes nichts wußten. ‒ Damit KMs Zusage auf dem Feldkircher Tag nicht abgestrickt wird, wurde vereinbart, daß die Streitigkeiten bis Suntag Letare zu Mitterfasten (10. März) ruhen sollen. Innerhalb dieser Frist soll der Bf von Chur KM an seine Zusage erinnern, und das Innsbrucker Regiment soll KM berichten, wie sich die Sache ihren Abgesandten dargestellt hat; was KM dann auf das Vorbringen beider Parteien anordnet, soll in seiner alleinigen Macht stehen. ‒ Beide Seiten sollen ihren Pflegern, Richtern, Amtleuten und Untertanen befehlen, inzwischen keine Neuerungen vorzunehmen, sondern sich gegeneinander nachpaurlichen vnd fruntlichen zu verhalten. ‒ Zur Beurkundung dieses Abschiedes wurden zwei gleichlautende ausgesnitten spanzedlen angefertigt und jedem Teil einer übergeben. Beschehen an Sambstag nach st. Erhards tag 1499.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr): Wien HHSA, Schweiz, Karton 2, fasz 1499, fol. 100. ‒ LIT: Maitz, Eidgenossenschaft, 141 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12839, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-01-12_3_0_14_3_2_25_12839
(Abgerufen am 29.03.2024).