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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,2

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Bf Heinrich von Bamberg instruiert Dr. Leonhard von Egloffstein für den laut Freiburger Reichstagsabschied für den 25. November nach Worms ausgeschriebenen Reichstag, um dort oder in Köln bei KM und der Reichsversammlung folgendes zu betreiben: Egloffstein soll zuerst nach Worms reiten und dort vom Würzburger Gesandten (P. von Aufseß) und anderen in Erfahrung bringen, wer von den Reichsständen kommt und was allenthalben ganng vnnd gebe ist. ‒ Bezüglich KMs Schreiben, den Reichstag nach Köln zu verlegen und dorthin zu reiten, soll sich Egloffstein nach der Mehrheit anderen Gesandten richten. ‒ Über die vom Freiburger Tag für den Wormser Tag aufgeschobenen Verhandlungspunkte soll sich Egloffstein aus dem ihm mitgegebenen Freiburger Abschied informieren und darüber mit dem Würzburger Gesandten causiren. ‒ Egloffstein hat die ihm zu den einzelnen Verhandlungspunkten mitgegebenen Ratschläge Bf Heinrichs genau zu beachten und in der Reichsversammlung vorzutragen, soll sich bei Beschlüssen aber nach der Mehrheit richten. ‒ Egloffstein soll den bfl. Prokurator Dr. Johann Rehlinger anhalten, die in Worms beim (Reichs-)Kammergericht anhängigen Bamberger Rechtssachen, nämlich gegen den von Guttemberg. gegen die Wolff Gotzmanyn und den Streit zwischen denen von Vorcheym vnnd Terfuessen, mit Nachdruck zu betreiben. ‒ Sollte der Reichstag doch nicht von Worms nach Köln verlegt werden und KM nicht dorhin kommen, muß sich Egloffstein so bald als möglich zu KM hinab (in die Niederlande) begeben. Dort hat er bei KM persönlich Bf Heinrichs Ausbleiben mit dessen altersbedingter Schwäche und Krankheit zu entschuldigen. Daneben soll Egloffstein schildern, wie der Bf widerrechtlich und gegen den Landfrieden befehdet und von mehr als einem in täglichen Kriegszügen geschädigt wird, wogegen die kgl. Acht wenig gefruchtet hat; trotz der großen Kosten, die dem Bf für die Gegenwehr entstehen, werden die Seinen täglich gefangengenommen und geschatzt, so daß sie Bf Heinrich auch dann nicht im Stich lassen und den Reichstag besuchen könnte, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage wäre. ‒ Weil Eberhard von Streitberg trotz aller Verträge, mit denen auch KM oft befaßt worden ist, Bf Heinrich den Anteil des Bamberger Stifts am (Ganerbenschloß) Streitberg vorenthält, soll Egloffstein versuchen, von KM ein Pönalmandat an Eberhard von Streitberg zu erlangen; ebenso eines an den Mgfen, dem Streitberger keine Hilfe zu leisten, worin aber Bf Heinrich nicht als derjenige genannt werden soll, der darum nachgesucht hat. ‒ Dem kgl. Schatzmeister Balthasar Wolf soll Egloffstein erneut den Fall der armen Leute zu Stadeln anzeigen, denen der Amtmann zu Cadoltzpurg ihre Habe und einen jungen Knaben als Geisel genommen hat, um sie zur Buße eines Totschlags zu zwingen, obwohl dieser im Bamberger Gericht begangen und von den Tätern schon dort gebüßt worden ist. Weil bisher weder der Geleitbrief für die armen Leute noch das Schreiben an den Mgfen (Friedrich von Brandenburg-Ansbach-Bayreuth), das der Schatzmeister ebenfalls von KM erlangt hat, etwas gefruchtet haben, möge der Schatzmeister bei KM um ein weiteres strenges Mandat an den Mgfen zugunsten der armen Leute und zwecks Wahrung der bfl. Gerichtshoheit nachsuchen, allerdings wieder ohne Nennung Bf Heinrichs. ‒ Zur Absicht, den Bamberger Untertanen in Kärnten jetzt etliche Heiratssteuern von wld Kr (Friedrich III.) aufzulegen und sie dann vom Stift abzuziehen und der Kärntner Landschaft einzugliedern, soll Egloffstein KM folgendes mitteilen: Die Bamberger Untertanen, Schlösser und Städte in Kärnten gehören nicht in das gemein mitleyden der dortigen Landschaft, da sie bisher nach altem Herkommen ausschließlich vom Bamberger Bf besteuert wurden, der damit als Reichsfst wie mit dem anderen Steueraufkommen seines Fstms dem Reich gedient hat. Bei allen Reichsanschlägen wurde der Bamberger Bf höher veranlangt, weil seine Hften und Einnahmen in Kärnten mitberechnet wurden, was er bisher geduldig hingenommen hat. Sollte KM jetzt aber die Bamberger Untertanen und Güter in Kärnten zusätzlich besteuern, würde dies die bfl. Steuerhilfe für das Reich schmälern, weil die armleut keine doppelte Steuerlast tragen können, und der Bf wäre nicht mehr in der Lage, dem Reich derart stattlich zu helfen wie bisher. Zugleich würde das Stift seines alten Herkommens, seiner fstl. Freiheiten und der löblichen Begabungen der heiligen St. Kunigunde in Kärnten beraubt. ‒ Daß die Bamberger Hften in Kärnten reichsfrei und nicht dem Haus Österreich oder dem Hgtm Kärnten unterworfen sind, ergibt sich aus den Einungen und Bündnissen, welche die Kärntner Hge mehrmals mit den Bamberger Bfen geschlossen haben, wie etwa zuletzt der Kr (Friedrich III.) mit wld Bf Georg. Wenn Bamberger Untertanen in Kärnten etliche Male mit der dortigen Landschaft mitsteuerten, dann nur aufgrund einer Bitte und mit (ausdrücklicher) Einwilligung des Bfs und nicht aufgrund eines Rechtsanspruchs oder des alten Herkommens, worüber die Kärntner Landschaft den Bambergern eine Verschreibung ausgestellt hat. ‒ Aus obgenannten Gründen soll Egloffstein KM ersuchen, die Bamberger Untertanen in Kärnten nicht zu besteuern. Ist das von KM nicht zu erlangen, muß die Sache der Reichsversammlung vorgelegt werden, damit die Reichsstände bei KM intervenieren, die Bamberger Untertanen in Kärnten nicht zu besteuern, auf daß das Reich seine althergebrachte Hilfe von Seiten Bambergs nicht verliert. Die Angelegenheit soll aber zuerst der Reichsversammlung in Worms nur geschildert werden, um zu ihrer leichteren Durchsetzung ein Förderschreiben in meliorj forma an KM zu erlangen, so daß ein weiteres Anrufen der Reichsversammlung unterbleiben kann. ‒ Egloffstein soll überlegen, ob man wegen der gebotenen Eile nicht durch etliche Förderer bei KM die Abstellung der beabsichtigten Besteuerung mittels offenem Mandat anstreben sollte, indem man KM die gleiche Summe als Verehrung anbietet, wie die (auf die Bamberger Untertanen in Kärnten aufgelegte) Steuer ausmacht, und den Förderen zusätzlich etwas gibt. Diese Zahlungen sollen jedoch nur zugesagt werden, wenn zuvor die Besteuerungsabsicht fallengelassen und das wieder herausgeben wird, was (den Bamberger Untertanen) in Kärnten abgenötigt wurde, damit man nicht doppelt zahlt. ‒ Wegen der Forderung des (Gfen Leonhard) von Görz aufgrund des falschenn judenbrieffs soll zugunsten derer von Villach in der Römischen Kanzlei beim (Ebf Berthold) von Mainz oder dessen Statthaltern in der Kanzlei einen Gebotsbrief an den Görzer erlangt werden, seine Forderungen gegenüber den Villachern vor dem Bf als ihrem Gerichtsherrn zu verfolgen; der Bf wird dem Görzer dann entweder Recht ergehen lassen oder ihm die Seinen (=die Villacher) vor dem Reichskammergericht zu Recht stellen. Gleichzeitig soll dem Görzer bei den Pönen des jüngst (1495) beschlossenen Landfriedens geboten werden, die Villacher nicht weiter zu bedrohen und tätlich gegen sie vorzugehen, sondern sich mit dem Rechtsweg zu begnügen, wie das den Satzungen des Landfriedens und des Kammergerichts entspricht. Im Pönalmandat soll auch angeführt werden, daß die Villacher trotz KMs früherem Mandat an den Görzer von diesem bedroht werden, obwohl ihnen Sicherheit für den Rechtsgang zugesagt wurde. In der Sache ist auch der Rat von Dr. (Sebastian) Ilsung einzuholen, der viel darüber weiß und gute (Rechts-)Wege kennt. ‒ Leonhard Colnitzer hat mittels Supplikation bei KM und dessen Wiener Regenten den Bamberger Bf und dessen Anwalt in Kärnten aus besonderem Neid und Haß heimlich angezeigt und in vielen Artikeln beschuldigt, daß in den Bamberger Hften in Kärnten gegen KM gehandelt werde. Obwohl dies vom (Kärntner Landes-)Hauptmann und Vizedom als Kommissaren des Wiener Regiments beim Verhör niedergeschlagen wurde, weil Kolnitzer nicht erschienen ist, soll überlegt werden, ob man KM trotzdem damit befassen soll oder nicht, um für den Fall einer weiteren Anzeige ein unparteiisches Verhör zur Rechtfertigung zu fordern; als Kommissare dafür wären der Hochmeister des St. Georgsordens Johann Siebenhirter und Balthasar Thanhauser vorzuschlagen. ‒ Hg Georg von Bayern ist auf seine Anfrage durch den Lizentiaten Loffelholtz wegen des Sessionstreits mit Sachsen zu antworten, daß man weder in den alten Büchern, Urkunden, Briefen und Registeren in der Bamberger Kanzlei noch in den Freiheiten des Kapitels etwas darüber gefunden hat. ‒ Hg Friedrich von Sachsen ist mitzuteilen, daß die Witwe des Augsburger Kanzlers Dr. Berthold von Awe nach Coburg kam, um das von ihrem Mann und vom (Bf Friedrich) von Augsburg und den Vormündern der Kinder aufgerichtete Testament zu hintertreiben und die von ihrem Mann hinterlassene Habe zum Schaden der Kinder zu verschwenden. Hg Friedrich möge seinem Pfleger zu Coburg befehlen, der Witwe nicht zu helfen, sondern die Vormünder zum Nutzen der Kinder handeln zu lassen. Es soll auch versucht werden, ein entsprechendes Mandat KMs an die Witwe, die Frau heißt Anna, zu erlangen. ‒ Hans Hann, KMs Pfleger zu Glanegg, verletzt die Richter und Rat von Feldkirchen als Bamberger Untertanen von wld Kr (Friedrich III.) gewährten und von KM bestätigten Freiheiten, indem er die in Feldkirchen auftretenden Rechtsstreitigkeiten an sich zieht und dort die Ausübung der Gerichtsbarkeit verhindert. Es ist ein Befehl KMs an den Pfleger zu erwirken, dieses Vorgehen einzustellen.

Überlieferung/Literatur

KOP (Ppr, gleichzeitig): Bamberg SA, rta I, rep 33/I, Nr 4, fol. 75v-81v. ‒ NB: Das Datum ergibt sich aus der in der archivalischen Lage unmittelbar folgenden Bevollmächtigung von Dr. Leonhard von Egloffstein (Nr 12821).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,2 n. 12822, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-01-05_2_0_14_3_2_7_12822
(Abgerufen am 29.03.2024).