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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM an alle Prälaten, Frhn, Herrn und Edlen sowie Städte des Schwäbischen Bundes: Die Schweizer haben das ihnen jetzt auf dem Tag zu Basel gemachte Friedensangebot KMs abgelehnt, weil ihnen KM das Landgericht zu Konstanz (=im Thurgau), den Schaderwald sowie die eroberten Schlösser und Flecken nicht überlassen wollte, was KM wegen des unwiederbringlichen Schadens für das Reich nicht tun konnte. Weil deshalb täglich ein neuer Angriff der Schweizer zu erwarten ist, der sich gegen die Stadt Konstanz, die Mainau oder Radolfzell und die umliegenden Orte richten wird, aber der Großteil des dortigen Kriegsvolkes bereits abgezogen ist, müssen diese Orte eilends wieder gegen einen Überfall der Schweizer gesichert werde, bis auf dem allgemeinen Bundestag zu Ulm am 22. September weitere Maßnahmen beschlossen werden. KM befiehlt unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, sofort mit der jedem im Konstanzer Anschlag auferlegten Anzahl an Reitern und Fußknechten den Räten und Hauptleuten KMs in Hüfingen im Hegau zuzuziehen, welche ihnen weitere Befehle erteilen werden. Ulm 9. September 1499, Röm. 14. Hung. 10. KV: A.m.d.r. prop.

Überlieferung/Literatur

ED: Klüpfel, Urkunden, I, 385 f (aus: „Schmid'sche Sammlung Nro. 4. nach dem Senkenbergischen Bundbuch“). REG: Diederichs, Maximilian Publizist, 109. Nr 30; Einblattdrucke des 15. Jahrhunderts, 985.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9422, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-09-09_2_0_14_3_1_435_9422
(Abgerufen am 23.04.2024).