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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM gebietet allen Prälaten, Gfen, Frhn, Herrn und Edlen Schwabens, die in der zuerst achtjährigen und dann dreijährigen Einung des Schwäbischen Bundes waren und zum Mißfallen KMs trotz seines strengen Gebotes und der Zusage, ihre Beschwerden abzustellen, der zwölfjährigen Verlängerung des Bundes noch nicht beigetreten sind, unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, auf dem Bundestag am 22. September in Ulm zu erscheinen. KM wird diesen Tag persönlich besuchen und ihre Beschwerden abstellen. Daneben soll der Hauptmann des Adels gewählt werden und seine Räte zugeordnet erhalten. Rewtlingen 6. Septembris 1499, Röm. 14. Hung. 10.

Überlieferung/Literatur

ED: Klüpfel, Urkunden, I, 384 (aus: „Schmid'sche Sammlung Nro. 4. aus dem Senkenberg'schen Bundbuch“). REG: Klüpfel, Urkunden, I, 383 (aus: Burgermeister, Cod. dipl. equestris, I, 1464).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9417, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-09-06_1_0_14_3_1_430_9417
(Abgerufen am 29.03.2024).