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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM an (Bürger-)Meister und Rat der Stadt Straßburg: Die Güter des Matthäus Kayser sind KM heimgefallen, weil seine Erben der Reichsacht verfallene Gelderer sind. KM hat von der Stadt mündlich die Übergabe der Güter gefordert, sie aber hat von KM dafür einen Schadlosbrief verlangt, den KM nach ihrem Entwurf ausgestellt und daraufhin die Übergabe der Güter an seinen Kammerprokurator-Fiskal-General Peter Völsch befohlen hat. Die Stadt hat aber von Völsch eine weitere Verschreibung verlangt, die dann Ludwig Böckl geleistet hat. Da aber die Güter ausschließlich KM zustehen und er zu seinem Schadlosbrief nicht verpflichtet gewesen wäre, sondern ihn nur der Stadt zuliebe ausgestellt hat, ist er zu keiner weiteren Verschreibung mehr bereit und hat mündlich die Herausgabe der Verscheibung Böckls verlangt, was die Stadt abgeschlagen hat. KM befiehlt nun bei einer Pön von 20 Mark lötigen Goldes, diese Verschreibung herauszugeben. Tubingen 4. Septembris 1499, Röm. 14. Hung. 10. HZ: P.r.p.s. KV: A.m.d. prop.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, Verschlußsiegel): Straßburg AM, AA, Hasse 317, fol. 26. KOP (Ppr): A.a.O., fol. 27.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9414a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-09-04_1_0_14_3_1_427_9414a
(Abgerufen am 25.04.2024).