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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM an das Regiment und die Schatzkammer zu Innsbruck: KM hat seinem Diener Jakob Wittenbach 60 flRh Dienstgeld aus der Schatzkammer bis auf Widerruf verschrieben und ihm dann (das Geld) aufgekündet. Nun hat es KM (dem Jakob Wittenbach) wiederum zugesagt und befiehlt, daß diesem die 60 flRh nach der Ordnung der Schatzkammer jährlich laut der beiliegenden Verschreibung bezahlt werden, sowie auch die Summe, die seit der ersten Verschreibung angefallen ist. Staßpurg Mitwochn nach Bartholomey 1499, Röm. 14. HZ: P.r.p.s. (Laut Kopist wurde das ORG) von (Zyprian) von Serntein unterzeichnet.

Überlieferung/Literatur

RE: Innsbruck TLA, gvh 1499, fol. 12v-13. NB: A.a.O., fol. 13-13v die Ukde KMs für Jakob von Wittenbach über dessen Aufnahme als Diener mit drei Pferden von Haus aus mit 60 flRh Dienstgeld.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9410, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-08-28_1_0_14_3_1_422_9410
(Abgerufen am 18.04.2024).