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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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M. Stanga protokolliert folgende Vorschläge KMs, =memoria rerum propositarum per serenissimum d. Romanorum regem: KM hat alle Möglichkeiten zur Rettung Hg Ludovicos von Mailand überlegt und weiß, daß jede Hoffnung auf eine Hilfe der Reichsfürsten illusorisch ist. Weil das Haus Österreich als Reichsfürstentum mit dem Schwäbischen Bund verbündet und dieser die einzige Rettung für den Hg ist, schlägt KM vor, daß Hg Ludovico den Schweizern die Lebensmittelzufuhr sperrt und dem Bund 4.000 italienische und 2.000 deutsche Söldner stellt; als Überbrückung, bis diese 6.000 Mann bereitstehen, zahlt der Hg dem Bund 50.000 Dukaten, wobei er die Truppen nicht zu stellen braucht, wenn er inzwischen vom Kg von Frankreich angegriffen wird. Der Schwäbische Bund muß dem Hg bei einem gemeinsamen Angriff der Franzosen und Schweizer 24.000 Mann zu Hilfe schicken und bei einem Angriff allein der Franzosen 4.000 Fußknechte mit 4 flRh Sold so lange stellen, bis 50.000 Dukaten verbraucht sind (=rund 4 Soldmonate); bei einem Angriff allein der Schweizer und ihrer Verbündeten (=Graubündner) muß der Schwäbische Bund diese mit 24.000 Mann in ihrem eigenen Land bekriegen. Frieden oder Waffenstillstand darf der Schwäbische Bund mit den Schweizern nur unter Einbeziehung Hg Ludovicos und unter der Bedingung schließen, daß die Schweizer ihr Bündnis mit Frankreich aufgeben und sich verpflichten, diesem keine Hilfe gegen ein Mitglied des Bundes zu gewähren. Auch wenn die Schweizer gemeinsam mit einem anderen Herrscher gegen Mailand vorgehen, ist der Schwäbische Bund zu obiger Kriegshilfe verpflichtet.

Überlieferung/Literatur

ORG (Ppr, chiffriert und nur teilweise interlinear dechiffriert): Mailand AS, ASforz, pot est, alem, cart 1192; vollständig dechiffriert a.a.O., cart 585. NB: Das Datum ergibt sich aus der Erwähnung dieses Protokolls in Nr 9186.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9188, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-17_3_0_14_3_1_199_9188
(Abgerufen am 19.04.2024).