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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM an einen Reichsfsten: Die Schweytzer, so sich nennen Eydgenossen, haben kürzlich, als sich KM bei seinem Sohn (Ehg Philipp) in den Niederlanden aufhielt und dort in den Geldernkrieg verstrickt sowie mit anderen wichtigen Reichsgeschäften beladen war, mutwillig und heimlichen Untertanen KMs und des Reiches überfallen, etliche Schlösser im Hegau erobert und neben vielen Dörfern niedergebrannt. Weiters zwangen sie KMs Land Walgau in ihren Gehorsam, das KM inzwischen wieder zurückerobert hat, und belagerten die Stadt Feldkirch, um sich Zugang zur Gft Tirol zu verschaffen. Damit gaben sich sich jedoch nicht zufrieden, sondern haben auch zwei Gfen und einen Komtur, die alle unmittelbar dem Reich unterstanden, vertrieben, deren Schlösser und Städte erobert und samt deren Dörfern niedergebrannt, nachdem sie die dortigen Besatzungen durch Drohungen dazu gebracht hatten, ihnen die Schlösser und Städte on alle not, unbeschossen und ungestürmbt zu übergeben. Weil die Eidgenossen entgegen den Landfrieden und die zu Worms (1495) aufgerichtete Reichsordnung KM und das Reich weiter angriffen, eilte KM herbei, ließ das Reichsbanner aufwerfen und rief die Kfsten. Fsten und anderen Reichsangehörigen gegen sie zu Hilfe. Trotzdem fand bisher kein entsprechender Zuzug statt, was die Feinde stärkt, welche außerdem die Hilfe des Kgs von Frankreich und anderer trefflicher Nationen zu erwarten haben, so daß ihnen mit großer Heeresmacht Widerstand geleistet werden muß. Weil KMs eigene Kräfte dafür nicht ausreichen, ist zu befürchten, daß die Eidgenossen, wenn man ihnen nicht entschiedenen Widerstand leistet, bevor sie von fremden Nationen noch mehr Hilfe erhalten, durch ihre Schnelligkeit weiter siegen und so tief in das Reich eindringen werden, daß dadurch die Abwehr der Türken und anderer Reichsfeinde unmöglich wird, die mit ihren Angriffen inzwischen ebenfalls nicht stillstehen. Dadurch drohen der Niedergang der Christenheit und die Zerstörung des Hl. Reiches, das die Vorfahren unter großen Anstrengungen und Blutvergießen für die Deutsche Nation erobert haben. Deshalb muß sich jeder, der Gott und Ehre vor Augen hat, diese Handlungsweise wider die natur und alle cristenlich ordnung zu Herzen nehmen und sich den groben erstockten leuten, den Schweytzern, und ihrem mutwilligen Vorgehen gegen Gott und den heiligen Glauben sowie gegen alle Ehre und Ehrbarkeit entgegenstellen. Unter Androhung des Verlustes aller Regalien, Privilegien, Freiheiten und Gnaden sowie schwerer Strafe gebietet KM dem Fsten NN bei dessen Pflichten gegenüber ihm, dem Reich und der Christenheit erneut, sofort auf das stärkste gerüstet persönlich mit Reitern, Fußknechten, Wagen, Geschütz und anderem zu KM ins Feld zu ziehen sowie den Reichstag zu besuchen, den KM zunächst von Worms nach Köln und dann wegen des Schweizer Krieges hierher nach Überlingen verlegt hat. Wie alle anderen Reichsstände hat NN gemäß seinen Pflichten zur Handhabung des Landfriedens und der Reichsordnung bei den Anliegen des Reiches und der Christenheit, der Abwehr und Bestrafung der Schweizer sowie bei der Erhaltung des Reiches für die Deutsche Nation und der Rettung der Christenheit mitzuhelfen. Vberlingen am dritten tag des monets May (durchgestrichen und Randkorrektur): am ersten tag des monets July 1499, Röm. 14. Hung. 10.

Überlieferung/Literatur

KONZ (Druck mit Leerraum zur Einsetzung des Adressaten): Wien HHSA, rrb KK, fol. 186. REG: Diederichs, Maximilian Publizist, 109, Nr 28: Einblattdrucke des 15. Jahrhunderts, 982-983. LIT: Diederichs, Maximilian Publizist, 42 f. und 82 f. NB: Das Stück wurde hier unter seiner ursprünglichen Datierung eingereiht, weil es zu diesem Zeitpunkt entstanden ist.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9152, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-05-03_1_0_14_3_1_163_9152
(Abgerufen am 20.04.2024).