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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,3,1

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KM bekundet für sich und seine Erben: Die Stadt Nijmwegen vermeint kraft etlicher Verschreibungen oder sonst Anspruch darauf zu haben, daß ihren Bürgern und Insassen aus dem Zoll zu Cobith, der Hg Johann von Kleve zusteht, jährlich 350 flRh zufallen sollen. Die Bürger und Insassen derselben Stadt haben sich jedoch wider KM als röm. Kg und Hg von Geldern schädlich verhalten, weshalb KM ihr Gut konfisziert hat. Angesichts der treuen Dienste, die Hg Johann KM gegen diese und andere ungehorsame Untertanen von Geldern erwiesen hat, erlaubt KM, daß Hg Johann und dessen Erben und Nachkommen die erwähnten 350 flRh, die denen von Nijmwegen aus dem Zoll zu Cobith jährlich ausgefolgt werden sollten, einbehalten und weder den erwähnten Bürgern und Insassen, noch der Stadt Nijmwegen noch sonst jemand überlassen müssen. KM siegelt. Graf in Brabant 26. Januari 1499.

Überlieferung/Literatur

RE: Düsseldorf HSA, Hs. Nr B VI 3, fol. 30v f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,3,1 n. 9020, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1499-01-26_3_0_14_3_1_28_9020
(Abgerufen am 17.04.2024).