RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2
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KM (=Hofkanzlei) an seinen Fsten und Rat Gf Leonhard von Görz: Der junge Wolfgang Ruff, welcher derzeit zu KMs Hofgesinde gehört, berichtet, daß seines verstorbenen Vaters Hab und Gut von Gf Leonhard eingezogen wurde, was ihm und seinen Geschwistern zu schwerem Nachteil gereicht. KM fordert den Gfen auf, das eingezogenen Hab und Gut des alten Ruff dessen Kindern und Erben zurückzustellen, damit sie ihren Lebensunterhalt haben. Wenn jemand Ansprüche zu haben meint, soll er den Rechtsweg suchen. Augspurg Sampstag nach st. Veitstag 1496, Röm. 11. Hung. 7. -- KV: A.m.d.r. in cons.
Überlieferung/Literatur
ORG: Wien HHSA, ma 3c/1, fol. 86.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XIV,2 n. 4064, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1496-06-18_1_0_14_2_0_400_4064
(Abgerufen am 20.04.2024).