RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2
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KM an die Stadt Frankfurt: Er übersendet beiliegend eine Anzahl von Obligationen für einige Reichsstände und befiehlt der Stadt Frankfurt, diesen, wenn sie die in den Obligationen angeführten Summen ganz oder zum Teil erlegen, die Obligationen zu übergeben, die Summe aufzuzeichnen und die empfangenen Gelder bis auf KMs weiteren Bescheid aufzubewahren. Wenn andere Leute für KM bei der Stadt Geld erlegen, soll sie es ebenso machen und KM darüber berichten. Augspurg Mittichen nach dem Sonntag Jubilate 1496, Röm. 11. Hung. 7. -- KV: A.m.d.r. prop.
Überlieferung/Literatur
ORG: Frankfurt StA, rsach I, Nr 6935, fol. 1 f.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI XIV,2 n. 3932, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1496-04-27_4_0_14_2_0_253_3932
(Abgerufen am 25.04.2024).