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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

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KM bekundet, daß ihm die Stadt Lübeck auf den Gemeinen Pfennig und auf die Obligation der Reichsstände, betreffend die 150.000 flRh, ein Darlehen von 2.800 flRh gewährt hat, und verspricht der Stadt, diese Summe von den vorgenannten Steuergeldern und der Obligation zurückzuzahlen; falls dies nicht möglich sei, wird KM die Summe binnen Jahresfrist aus seinem erbländischen Hausgut zurückzahlen.

Überlieferung/Literatur

EDD: RTA MR 6, 104, Nr 5 (aus KOP: Frankfurt StA, rsach I, Nr 6929; der originale Wortlaut des Datums fehlt bei RTA MR 6); Einblattdrucke des 15. Jahrhunderts. Nr 936. -- NB: Solche Quittungen wurden damals offenbar für viele zahlungskräftige Reichsstände vorbereitet, aber nicht von allen bezahlt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 3830, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1496-03-12_8_0_14_2_0_151_3830
(Abgerufen am 19.04.2024).