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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

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KM bekundet, von Kfst Pfgf Philipp bei Rhein auf den Gemeinen Pfennig und die 150.000 flRh lautende reichsständische Obligation ein Darlehen von 4.400 flRh erhalten zu haben. Schwebischenwerd 12. Mertzen 1496, Röm. 11. Hung. 6. -- KV: A.m.d.r. prop.

Überlieferung/Literatur

KOP: München GSA, K blau. Nr 103/2b, fol. 284. -- NB: A.a.O., fol. 289 enthält die gleichzeitige Kopie der Antwort des Pfgfen, der unter Hinweis auf seine vielen Söhne und Tochter und deren Ausstattung das Darlehen von 4.400 flRh ablehnt und dafür um Verständnis bittet. Der Widerspruch zwischen obiger Quittung und der gleichzeitigen Ablehnung des Kfsten erklärt sich dadurch, daß KM seine Unterhändler offenbar mit fertigen Quittungen an die Darlehensgeber abordnete, die dann teilweise -- wie der Pfälzer -- ablehnten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 3827, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1496-03-12_5_0_14_2_0_148_3827
(Abgerufen am 28.03.2024).