Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,2

Sie sehen den Datensatz 146 von insgesamt 5341.

Undatierte Instruktion KMs für Mgf Jakob von Baden, Gf Eitelfriedrich von Zollern, Gf Adolf von Nassau, Wilhelm von Pappenheim, Dr. Konrad Stürtzel (von Buchheim) und Georg von Neudegg zu Verhandlungen mit den Kfsten, Fsten und Reichsständen auf dem Reichstag zu Frankfurt über den Gemeinen Pfennig und dessen Einhebung, die bereits am 2. Februar fällig gewesen wäre. -- Der Kg von Frankreich rüstet ein großes Heer gegen Italien, weswegen KM den Reichstag nicht besuchen kann. Der Kg von Frankreich hat die Orsini und Florentiner gegen den Papst und Neapel eingesetzt. Die Genuesen haben ihm die Schiffe verweigert, sonst wären der Papst, die Stadt Rom und das Kgr Neapel verloren gewesen. -- KM hat sich mit dem Hg von Mailand verständigt und will zusammen mit der Deutschen Nation Widerstand leisten, wozu sich KM als Röm. Kg, als oberster Vogt der Kirche und als Bundesgenosse der Liga verpflichtet fühlt; daher will er mit Hilfe seiner Erbländer dem Kg von Frankreich an die Grenzen Italiens entgegenziehen. -- Die Fsten und Stände sollen den Gemeinen Pfennig einheben. mit Geld und Truppen in Lindau erscheinen und KM nach Italien begleiten. Ohne Hilfe des Reiches müsse KM ohne die Kaiserkrone in Schanden aus Italien zurückkehren, während der Kg von Frankreich ständig plant, die Kaiserkrone an sich zu bringen, =di continuo pensa ... a tale coronatione, und Italien, das zum Röm. Reich gehört, zu unterwerfen.

Überlieferung/Literatur

KOP: Mailand AS, ASforz, pot est, alem, cart 579, fol. 34 ff. (sehr ausführlicher ital. Text für den Hg von Mailand). -- EINBLATTDRUCK: München HSA, GSA, K blau Nr 103/2b, fol. 282. -- KONZ: Wien HHSA, ma 3b, fol. 28. -- EDD: RTA MR 6, 99 ff., Nr 4 (dort weitere Überlieferungsangaben): Sanudo, Diarii, I, 152 ff. (nach undatiertem Druck); Einblattdrucke des 15. Jahrhunderts, Nr 933. -- LIT: Ulmann, Kaiser Maximilian I., I, 398 ff. -- NB: Zur Datierung vgl. auch die einschlägige Instruktion vom 12. März.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI XIV,2 n. 3825, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1496-03-12_3_0_14_2_0_146_3825
(Abgerufen am 29.03.2024).