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RI XIV Maximilian I. (1486/1493-1519) - RI XIV,1

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Bf Johannes von Worms antwortete KM auf dessen Bitte um ein Gutachten betreffend die Weigerung der fränkischen Ritterschaft, den Gemeinen Pfennig zu zahlen, daß die Ritterschaft kaum zahlen wird, da dies gegen ihre Freiheiten sei, und alle Reichsstände zum Wormser Reichstag geladen waren, nur sie nicht. Außerdem ziehen einige hohe Reichsstände trotz ihrer Zustimmung die Ausführung hinaus und schon am Beschluß mangelt es so sehr, daß es wohl zwecklos wäre, den Gemeinen Pfennig von Adel und Ritterschaft einzeln einfordern zu lassen. KM sollte also nichts unternehmen, was nicht ganz genau den Wormser Beschlüssen entspricht. Man soll bis zum nächsten Reichstag, am 2. Februar 1496, nur die durch den Wormser Abschied Beauftragten bei der Ritterschaft handeln lassen. In Frankfurt sollen sich jene verantworten, die der Ordnung zugestimmt haben, diese aber nicht vollziehen. Heudelberg Dinstag nach dem hl. Cristtage 1495.

Überlieferung/Literatur

ORG: Wien HHSA, ma 2b (1494), 406. ‒ ED: RTA MR 5, I/2, 1255 f., Nr 1713. ‒ LIT: Moser, Vermischte Nachrichten, 650 ff., wo die Weigerungsgründe der Ritterschaft aufgezählt sind.

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Empfohlene Zitierweise

RI XIV,1 n. 3678, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1495-12-29_1_0_14_1_0_3684_3678
(Abgerufen am 19.04.2024).