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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gebietet Johann und Dietrich von Gymnich sowie Wilhelm von der Arff (Arffe) und allen anderen durch diesen Brief Angeschriebenen, sich persönlich zu dem wegen einiger zwischen dem Eb. (Johann) von Trier und dem Pfgf. (Philipp) bei Rhein bestehenden Streitigkeiten auf sannd Katherinen tag schiristkunfftig (November 25) nach Mainz angesetzten Rechttag einzufinden und nach ihrem Wissen darüber Zeugnis abzulegen, da ihnen die Angelegenheit wissennd und kundig sein soll, wie dem K. mitgeteilt wurde.

Originaldatierung:
Am sybentzehenden tag des monets novembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Mandat kundtschafft zu geben (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 8811), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks. aufgedrückt.

Eb. Johann von Trier hatte bereits am 19. Mai 1488 wegen dieses Streites, der seinerseits vor allem auf eine Auseinandersetzung zwischen dem Eb. und Kuno von Winneburg und Beilstein wegen der von diesem beabsichtigten Lösung der Schlösser Winneburg und Beilstein vom Stift Trier zurückging und in dem der Pfgf. durch die Gewährung seines Schutzes für Kuno Partei ergriffen hatte, an K. F. geschrieben, s. die Abschrift des Briefes im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 504 S. 41-43), Pap. (15. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 396, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-11-17_5_0_13_9_0_12938_396
(Abgerufen am 19.03.2024).