Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

Sie sehen den Datensatz 392 von insgesamt 424.

K. F. teilt Propst, Dekan und Kapitel des Domstifts Trier unter Hinweis auf sein nechst an Eb. Johann von Trier gerichtetes Gebot zur Zahlung von 3000 fl. rh.1 mit, daß der Eb. ihm vorgebracht hat, obwohl er ihnen als seinen Untertanen die Zahlung einer bestimmten Summe fl. als ihren Anteil auferlegt und sie mehrmals um deren Überantwortung gebeten habe, seien sie in dieser Angelegenheit bisher ungehorsam gewesen, das unns, wo dem also were, zu mercklichem mißfallen keme. Da die Empfänger als Untertanen des Eb. zu dessen Unterstützung verpflichtet sind und dem K. die Duldung ihres Ungehorsams nit geburet, gebietet dieser ihnen unter Androhung des Verlustes ihrer Rechte und Privilegien sowie alles anderen, was sie von K. und Reich oder sonst jemandem innehaben, sowie einer zusätzlichen Pön von 100 Mark Gold, innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt dieses Briefes den ihnen auferlegten Anteil an dem Anschlag dem Eb. oder dessen Bevollmächtigten auszuhändigen, und erklärt sie für den gegenteiligen Fall on alle ferrer erklerung den oben genannten Strafen verfallen sowie ihrer Rechte und Privilegien verlustig und unwürdig.

Originaldatierung:
Am newntzehenden tag des moneds marcy.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Mand(a)t Trier irm bischofs (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 8765), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks. aufgedrückt (zerstört).

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 379.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 386, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-03-19_1_0_13_9_0_12928_386
(Abgerufen am 28.03.2024).