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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. weist Bürgermeister und Rat der Stadt Trier darauf hin, daß er gemäß seinem Gebot zur Erfüllung des Frankfurter Anschlags1 und der wegen dessen Nichtbefolgung ergangenen Ladung2 längst mit den darin genannten Strafen gegen sie hätte vorgehen können, dies jedoch aus Gnade und zur Vermeidung höherer Kosten für die Trierer unterlassen habe in der Erwartung, sie würden den genannten Anschlag entrichten. Da dies zu seinem Schaden nicht erfolgt ist, kündigt K. F. ihnen aufgrund der erwähnten Ladung den nechsten mittwochen nach unnser lieben Frawen tag der liechtmeß (Februar 7) oder den nächsten darauf folgenden Gerichtstag als Verhandlungstermin an und setzt sie davon in Kenntnis, daß er auch im Falle ihrer Abwesenheit das Verfahren in allem durchführen wird, was sich diesem Ladungsbrief zufolge und nach ordenung des rechtens zu tunde gebueret.

Originaldatierung:
Am zwelfften tag des monets january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Mandat Trier (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7413 S. 19f.), Pap., rotes (wohl:) S 18 rücks aufgedrückt unter Pap. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7413 S. 21), Pap. (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 779 S. 75f.), Pap. (16. Jh.).

Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier setzten Eb. Johann von Trier unter Verweis auf eine von diesem zu Koblenz mit K. F. gehabte Unterredung, derzufolge ihre Angelegenheit bis zur Ankunft des Eb. in Speyer aufgeschoben sein sollte, am 27. Januar 1487 von dem am gleichen Tag erfolgten Erhalt des ksl. Mandates in Kenntnis und baten erneut um Abstellung der darin enthalten Forderungen, s. ihren Brief im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 736 S. 183f.), Pap., grünes S d. Ausst. als Verschluß rücks. aufgedrückt3, sowie das als undatiertes Konzept überlieferte Schreiben Eb. Johanns (an seine zu Speyer befindlichen Räte) ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7413 S. 30-29), Pap., den sich damit offenbar kreuzenden Brief dieser Räte an den Eb. aus Speyer von 1487 Januar 284 ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7413 S. 25f.), Pap., braunes S als Verschluß rücks. aufgedrückt, sowie die als undatiertes Konzept überlieferte Petition eines (nicht genannten) Kurtrierer Beamten zugunsten der Stadt Trier an K. F. ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7413 S. 31), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 369.
  2. 2Siehe H. 9 n. 371.
  3. 3Reg.: Rudolph/Kentenich S. 459 n. 174.
  4. 4Sie teilten dem Eb. darin u.a. mit, daß am Abend des 26. Januar der K. persönlich in der Ratsstube zu Speyer erschienen war, wohin er sie und die Kff. von Mainz, Köln und der Pfalz bestellt hatte, und durch Gf. Hugo (von Werdenberg) vorbringen ließ, der Trierer Eb. solle personlich und mit maicht mit der k. maiestait personen zum furderlichsten uff sin ..., der k. maiestait fianden zu begegen und der k. maiestait erblande zu entredten etc.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 375, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-01-12_1_0_13_9_0_12917_375
(Abgerufen am 19.03.2024).