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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. Als romischer keiser und obrister lehenherre, von dem alle lehen herfliessen, belehnt Rudolf Beyer von Boppard auf dessen Bitte für sich und seinen vettern Johann Beyer von Boppard mit den ererbten, von Heinrich Vogt von Hunolstein zu Lehen rührenden und ihnen von diesem bisher uber menig ir ervordern gewaltsam vorenthaltenen Reichslehen, namentlich mit dem zu der Herrschaft Lösnich gehörenden Gut zu Klüsserath (Klussart), Thörnich (Thurnich) und Köwerich (Keverich) an der Mosel, samt allen Rechten und Zugehörungen, doch vorbehaltlich der Rechte von K. und Reich sowie anderer, und verfügt, daß Rudolf den gewöhnlichen Gehorsamseid für sich und Johann bis sannt Jacobs tag im snitt schiristkunfftig (Juli 25) gegenüber Eb. Johann von Trier an seiner Statt ablegen soll.

Originaldatierung:
Am sybennzehenden tag des monets february.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Lehenbrief Beier von Bopparten (unterer rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Trier (Sign. Depositum Kesselstatt, n. 7792), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. (beschädigt).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 361, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-02-17_1_0_13_9_0_12903_361
(Abgerufen am 29.03.2024).