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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. lädt Bürgermeister und Rat der Stadt Trier auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Schreibens bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung auf die Klage seines Kammerprokurator-Fiskals wegen Nichtvollzugs der von den Kff. Fürsten und der gemeine besamlung auf dem letzten Nürnberger Tag1 beschlossenen Hilfe gegen den Kg. (Matthias) von Ungarn, derzufolge sie bis zum s(an)t Martins tag (November 11) 20 Mann zu Pferd und ebenso viele zu Fuß zum ksl. Hof schicken sollten, und setzt sie davon in Kenntnis, daß auch im Falle ihres Ausbleibens verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am viertzehenden tag des monats decembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 779 S. 51f.), Pap. (16. Jh.).

Vgl. dazu auch die Ladungen an den Bf. von Lübeck sowie die Städte Frankfurt, Lübeck und Köln und den Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken in den Regg.F.III. H.4 n. 850, n. 842 und n. 846 bzw. dass. H.7 n. 640 und dass. H.5 n. 285.

Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier hatten bereits am 2. Oktober 1481 nach Erhalt einer zweiten Aufforderung des ksl. Anwalts Gf. Hugo von Werdenberg und des Kammerprokurator-Fiskals Johann Kellner zum Vollzug des Anschlags Eb. Johann als ihren lantfurst und schirmherre um Hilfe in dieser Angelegenheit ersucht2; am 1. Februar 1482 teilten sie ihm den Erhalt der obigen Ladung mit und baten ihn erneut um seinen Beistand3, woraufhin der Eb. drei Tage später ein Gesuch um Aufhebung der Ladung an K. F. richtete4.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. zum Nürnberger Anschlag vom 13. August 1481 die Erläuterung in den Regg.F.III. H.4 n. 842 Anm. 1.
  2. 2Siehe ihren Brief im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 736 S. 147f.), Pap., grünes S d. Ausst. als Verschluß rücks. aufgedrückt (Reg.: Rudolph/Kentenich S. 443 n. 169).
  3. 3Siehe ihren Brief ebd. (S. 149f.), Pap., grünes S d. Ausst. rücks. aufgedrückt.
  4. 4Konzept im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7413 S. 5f.), Pap.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 355, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-12-14_1_0_13_9_0_12897_355
(Abgerufen am 28.03.2024).