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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. wirft Eb. Johann von Trier vor, sein vormaliges Gebot mißachtet zu haben, die dem Trierer Dompropst Philipp von Sierck zustehenden Gefälle zu beschlagnahmen1, und lädt ihn, weil dies unns zu straffen gebuertt, auf den 63. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung auf Klage seines Kammerprokurator-Fiskals. Er setzt ihn davon in Kenntnis, daß auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am newndten tag des moneds january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.. - KVv: Citacio contra archiepiscopum Treverensem (Blattmitte oben); Citacio presentata re(verendissi)mo d(omino) nostro quinta february anno LXXX° iuxta stilum (1481 Februar 5); Terminus conparendi erit die Lune post dominicam Misericordiam domini, que est VIIa may (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im BistumsA Trier (Sign. Abt. 4: Dompropstei Trier, n. 1 fol. 25r-v), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (zerstört).

Am 4. März 1481 wies Eb. Johann den K. darauf hin, daß die ihm am donrstag nehstenvergangen (1481 März 1) zugestellte Ladung ungerechtfertigt sei, da er das ksl. Gebot gegen den Willen des Domkapitels sehr wohl befolgt habe, s. dazu das Konzept seines Briefes ebd. (fol. 27r-v), Pap. Am 26. Juni desselben Jahres forderten Dekan und Kapitel ausweislich ihres Briefes ebd. (fol. 28r-v), Pap., grünes S der Aussteller als Verschluß rücks. aufgedrückt, den Eb. auf, die beschlagnahmten Güter freizugeben, worauf er ihnen am 5. Juli antwortete, er wolle sich bei K. F. um Aufhebung der betreffenden Gebote bemühen, s. dazu das Konzept seines Schreibens ebd. (fol. 29r), Pap. Am 16. November forderten sowohl der Dompropst selbst als auch Dekan und Kapitel den Eb. erneut zur Freigabe der arrestierten Güter auf, s. ihre Briefe ebd. (fol. 31r-v bzw. fol. 32r-v), Pap., rotes bzw. grünes S d. Aussteller als Verschluß rücks. aufgedrückt, und am 1. Februar 1482 gab er ihnen zur Antwort, er wolle darauf unsern flyß verwenden und in kurtzem unser bottschafft in den keiserlichen hoff fertigen, s. das Konzept seines Schreibens ebd. (fol. 30r), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 347.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 351, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1481-01-09_1_0_13_9_0_12893_351
(Abgerufen am 29.03.2024).