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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. beurkundet, daß Eb. Johann von Trier ihm vorbringen ließ, das im Trierer Bistum gelegene sloss Schönecken in der Eifel sei samt der zugehörigen Herrschaft infolge schwerer Kriegshandlungen für eine beträchtliche Geldsumme den Gff. von Virneburg verpfändet worden1, die Schloß und Herrschaft seit mehr als 70 Jahren in ihrer Gewalt hätten, und der derzeitige Besitzer, Gf. Georg von Virneburg, nehme innerhalb der Herrschaft einen neuen Zoll von Wein und anderen Waren. Auf Bitte Eb. Johanns gestattet K. F. diesem und seinen Nachfolgern für den Fall, daß sie die Herrschaft Schönecken von den Gff. von Virneburg lösen, mit Rat der Fürsten, Gff. Edlen und Getreuen einen halben Gulden von jedem in oder durch die Herrschaft Schönecken auf dem Landweg vom Rhein, der Nahe oder der Mosel transportierten Fuder Wein, für das an den stiftstrierischen Rheinzöllen kein Zoll entrichtet wurde, sowie von allen anderen Handelswaren wie wolle, saltz, hering, stockvisch, eysen, stahel und anderen an einem Ort in der Herrschaft, da es ime am gelegensten sein wirdet, zu zolle nemen und aufheben zu dürfen. Er gestattet ihnen auch, nach dem Beispiel der Virneburger die Erhebung ihren Amtleuten und Dienern an diesem Ort aufzutragen, und gebietet allen Reichsuntertanen sowie namentlich sämtlichen Kaufleuten und anderen Personen, die Wein oder andere Handelsgüter in oder durch die genannte Herrschaft führen, die Entrichtung dieses Zolles unter Androhung seiner und des Reiches schwerer Ungnade sowie einer Pön von 50 Mark Gold.

Originaldatierung:
Am newndten tag des monets iuny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Rta (Blattmitte); Trier (unterer rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 8658), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. - Kop.: Inseriert in den Bestätigungen Kg. Maximilians I. für die Ebb. Johann und Jakob von Trier von 1495 Juli 13 bzw. 1505 April 9 ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 8948 S. 89f. bzw. n. 9189 S. 83f.), perg. Libelli, S an rot-weiß-blauer Ss. ab und verloren bzw. rotes S d. Ausst. in wachsfarbener Schüssel an schwarz-gelber Ss. - Inseriert in den Bestätigungen zahlreicher späterer römisch-deutscher Kgg. und Kaiser ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 11501ff.).

Vgl. dazu auch die Abschrift der von Bürgermeistern und Rentmeistern der Stadt Köln vermittelten Vereinbarung über die Modalitäten des Wiederkaufs der Herrschaft Schönecken durch den Trierer Eb. für 14000 fl. rh. von 1480 Juni 12 ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 8659), Pap. (18. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. die Verpfändungsurkunde Eb. Werners von Trier von 1402 Februar 23 (Reg.: Regg. der Ebb. von Trier S. 127).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 349, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-06-09_1_0_13_9_0_12890_349
(Abgerufen am 28.03.2024).