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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gebietet Dekan und Kapitel des Trierer Domstifts bei dem ihm und dem Reich geschuldeten Gehorsam sowie bei Verlust ihrer von K. und Reich innegehabten Rechte und Privilegien, dem Trierer Dompropst Philipp von Sierck als rebelli imperialis maiestatis, Romani imperii et Theutonice nacionis, die Einkünfte, die jenem bei ihnen und im Stift Trier zustehen, nicht aushändigen, sondern in Beschlag nehmen zu lassen (arrestare).

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus einem Notariatsinstrument des Arnoldus Sibenweg von 1481 März 15, das die Appellation von Dekan und Kapitel gegen die Ladung von 1481 Januar 9 (n. 352) beurkundet und überliefert ist als Abschrift in den Sitzungsprotokollen des Trierer Domkapitels 1481-1489 im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, D: Domkapitel n. 4067 S. 3-7, hier: S. 4), Pap. Erwähnt auch in dem Brief der böhmischen Räte Bene¶ von Kolowrat, Herr zu Liebstein sowie Vogt in den sechs Städten Bautzen, Görlitz etc. und Hauptmann im Schlaner Kreis, Hieronymus Schlick, Herr zu Weisskirchen und Elbogen, und Dr. decr. Paulus, Propst zu Sderas in Prag, vom freitag concepcionis Marie (Dezember 8) an Eb. Johann von Trier, in dem sie diesen um die Aufhebung des über die Güter des Dompropstes verhängten Arrestes bitten, im BistumsA Trier (Sign. Abt. 4: Dompropstei Trier, n. 1 fol. 20r-v), Pap., rote SS der Aussteller als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Am 21. September 1480 kündigten Dekan und Kapitel dem Dompropst die abschriftliche Übersendung eines ihnen vom Kanzler und Offizial des Trierer Eb. präsentierten ksl. Mandates an, bei dem es sich wohl um das hier gebotene Stück handelte, s. dazu die Abschrift ihres Briefes in den Sitzungsprotokollen des Trierer Domkapitels im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, D: Domkapitel n. 4067 S. 138), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Dieses Mandat wurde zweifellos gleichzeitig mit H. 9 n. 347 ausgefertigt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 348, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-05-25_2_0_13_9_0_12889_348
(Abgerufen am 18.04.2024).