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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gestattet Johann von Liebenstein die Errichtung einer Mühle und den Fischfang auf und im Rhein innerhalb des Gerichtes und der Gemarkung von Johanns Dorf Osterspai und verfügt, daß Johann und dessen Erben dies als Lehen von K. und Reich innehaben und nutzen sollen, doch vorbehaltlich der Rechte von K. und Reich sowie anderer. Der K. bestätigt, daß Johann ihm dafür den Lehnseid geleistet hat, und gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieses Privilegs bei einer Pön von 20 Mark Gold.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in der Bestätigung K. Franz' II. für Georg Ernst Ludwig und August Ludwig von Preuschen von 1803 Februar 25 im Familienarchiv der Freiherren von Preuschen zu Osterspai (Sign. Urk. 72), Perg., S d. Ausst. an schwarz-goldener Hanfschnur.

Anmerkungen

  1. 1Der Ausstellungsort ist in der unserem Regest zugrundeliegenden Vorlage nicht angegeben.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 344a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-06-02_1_0_13_9_0_12884_344a
(Abgerufen am 04.10.2024).