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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. äußert gegenüber Bürgermeistern, Schöffen und Rat der Stadt Andernach sein Befremden darüber, daß sie ungeachtet mehrerer Gebote1 immer noch kein Haus zu dem von ihm gestifteten Altar gekauft und dem Kaplan des Altars übergeben haben, wozu sie entsprechend der Stiftung2 verpflichtet sind. Er gebietet ihnen bei einer Pön von 20 Mark Gold, dies unverzüglich nachzuholen.

Originaldatierung:
Am newndten tag des monats decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 2: Erzstift und Kurfürstentum Köln, n. 968), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Am 2. Februar 1476 beurkundete Johann Rauch (Ruwe) den Erhalt eines an der Stadtmauer gelegenen Hauses zu Andernach, s. Heyen, Inventar Andernach 2 n. 1115.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 324 u. n. 325.
  2. 2Siehe H. 9 n. 295.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 326, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-12-09_3_0_13_9_0_12865_326
(Abgerufen am 28.03.2024).