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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gestattet Ldgf. Hermann von Hessen, Gubernator des Stifts Köln, widerruflich die Erhebung des von ihm (K. F.) erhöhten Zolls zu Linz.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 9 n. 322.

Bei diesem Privileg könnte es sich um dasjenige handeln, welches der als Abschrift in dessen Perpetuale im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 17 S. 795f. n. 1204), Perg. (15. Jh.), überlieferte Willebrief Eb. Johanns von Trier für Eb. Hermann von Köln von 1488 August 16 erwähnt und demzufolge K. F. die Verleihung des Zolls mit den ihm von Hermann und den Seinen gegen Hz. Karl von Burgund geleisteten Diensten begründete sowie ihn bevollmächtigte, von allen flußaufwärts oder flußabwärts transportierten Handelswaren 24 Turnosen zu erheben. Angesichts der Tatsache, daß Hermann nicht als damaliger Gubernator des Kölner Stifts bezeichnet wird, ist es allerdings nicht ausgeschlossen, daß diese Erwähnung im Kurtrierer Willebrief auf ein anderes ksl. Privileg als dasjenige von 1475 Bezug nimmt.

Reg.: Regg.F.III. H.7 n. 573 oder n. 587 (beide nach unzulänglicher Überlieferung); vgl. zur Sache auch ebd. n. n. 574, n. 588 und n. 642 sowie Chmel n. 7012.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 321, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-14_1_0_13_9_0_12860_321
(Abgerufen am 28.03.2024).