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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Köln unter Hinweis auf die dem (Deutschordens-)Komtur zu Koblenz und dessen Gotteshaus von ihm selbst bestätigte Zollfreiheit1, die durch den Komtur zum Bedarf seines Gotteshauses von und nach Köln gebrachten Waren zollfrei zu lassen sowie das althergebrachte Privileg des Deutschordenshauses St. Katharina zu Köln bezüglich der dortigen Mühle zu beachten, demzufolge der Komtur und dessen Vorgänger mit irem getreide nemlich zu sechs wochen viertzig mallter getreides bisher genossen haben, wie K. F. mundlich mit ew geredt und ir uns das ze tun zugesagt habt.

Originaldatierung:
An sunntag nach sannd Michaels tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p.

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 55: Ritterorden, A: Deutscher Orden 2: Ballei Koblenz n. 237 [A]), Perg., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (zerstört). - Kop.: Von dem öff. Notar Gottschalk Klarenbach von Neuss beglaubigte Abschrift ebd. ([B]), Perg. (15. Jh.). - Von dems., der hier die Bezeichnung notarius publicus et per commissarios imperiales approbatus et admissus trägt, beglaubigte Abschrift ebd. ([C]), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 316.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 318, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-01_3_0_13_9_0_12857_318
(Abgerufen am 29.03.2024).