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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gestattet Johann Laner von Breitbach und dessen Erben in Anerkennung seiner anläßlich der Belagerung der Stadt Neuss durch den Hz. (Karl) von Burgund geleisteten Dienste für K. Reich und das Stift Köln, einen Viehtrieb für alle ihre Schweine, Kühe und anderes Vieh in dem gemeinen Wald und der Gemarkung des Kirchspiels Unkel zu unterhalten sowie Bau- und Brennholz für ihren Eigenbedarf in dem genannten Wald zu schlagen, und gebietet allen Reichsuntertanen die Beachtung dieses Privilegs unter Androhung seiner und des Reiches schwerer Ungnade sowie einer Pön von 20 Mark Gold.

Originaldatierung:
Am donerstag vor sanct Egidien tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung zufolge jedoch (Perg.) mit anh. S. - Kop.: Inseriert in der Bestätigung K. Maximilians I. für Peter von Lahnstein von 1518 September 18, die ihrerseits inseriert ist in der Bestätigung K. Karls V. für Adolf von Breitbach1 von 1529 April 22 im LHA Koblenz (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. B 1469), Perg., S an schwarz-goldfarbener Ss. ab und verloren.

Druck: Günther, Cod. dipl. Rheno-Mosellanus IV S. 630f. n. 338 (Teildruck).

Reg.: Chmel n. 7003.

Anmerkungen

  1. 1Ausweislich der Urkunde K. Maximilians hatte Peter von Lahnstein Schloß Breitbach samt den zugehörigen Rechten von Wilhelma von Breitbach erkauft; infolgedessen wurden ihm diese Rechte sowohl von Maximilian als auch von K. Karl V. durch Urkunde von 1521 Februar 15 im LHA Koblenz (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. B 1468), Perg., rotes S d. Ausst. in wachsfarbener Schüssel an Ps. (stark beschädigt), bestätigt. Das Privileg von 1529 für Adolf von Breitbach hebt zu dessen Gunsten und unter Hinweis auf einen zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Vergleich diese Gnadenerweise für Peter wieder auf.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 308, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-08-31_1_0_13_9_0_12847_308
(Abgerufen am 19.03.2024).