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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. setzt Eb. Johann von Trier davon in Kenntnis, daß in Anbetracht der besorgniserregenden Lage derer von Neuss durch die Kff. und Fürsten im ksl. Rat nach dem abschid des Eb. der Beschluß ergangen ist, daß Johann mit seinem Kriegsvolk auf den sonntag vocem Jocunditatis (April 30) hie sein soll, kündigt an, sich selbst in diser wochen zu veld slahen zu wollen, und fordert den Eb. auf, angesichts der dringenden Notwendigkeit der Sache mit seinem stärkstens gerüsteten Volk sich an dem genannten Sonntag bei ihm einzufinden.

Originaldatierung:
Am montag nach dem sonntag Cantate.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Dem erwirdigen Johannsen ertzbischoven zu Trier des heiligen römischen reichs in Gallien und durch das kunigkreich Arelaten ertzcannczler, unserm lieben neven und curfursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 359 S. 103f.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Druck: Ulrich, Acten S. 68 n. 107 (irrig zu: 1475 Mai 1) (Teildruck).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 305, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-04-24_1_0_13_9_0_12844_305
(Abgerufen am 24.04.2024).