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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gebietet und bevollmächtigt Gf. Friedrich von Wied(-Isenburg)-Runkel, Schultheißen, Schöffen und Einwohner der Dörfer Heimbach, Weis und Gladbach im Namen von K. und Reich dafür zu bestrafen, daß sie seit langem ohne ksl. Erlaubnis eigenmächtig die Blutgerichtsbarkeit ausüben und menigen on ordnung des rechtens vom leben zum dot bracht haben, wodurch sie schweren Pönen verfallen sind.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 9 n. 304 (danach zitiert).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 302, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-04-12_1_0_13_9_0_12841_302
(Abgerufen am 28.03.2024).