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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. setzt Bürgermeister und Rat der Stadt Boppard von seinem Gebot an den Eb. (Johann) von Trier in Kenntnis, sie und andere Kurtrierer lewt zur Entsendung einer Anzahl Berittener aufzufordern1, er gebietet den Boppardern deshalb unter Androhung seiner und des Reiches Ungnade, dem Trierer auf dessen Ersuchen unverzüglich nach bestem Vermögen die Ihren nach Sinzig (Sintzing) herabzuschicken, und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die sachen bald ein Ende nehmen wird und die Bopparder heimkehren können2.

Originaldatierung:
An suntag Oculi in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. - KVv: Unsern und des reichs liebn getrewen burgermeister und rate der stat Popparten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 1761 S. 3f.), Pap., rotes S als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 293.
  2. 2Letzteres war schon am 13. März der Fall, denn an diesem Tag tat Eb. Johann den zu Hönningen (Hoyngen) liegenden Hauptleuten der Städte Koblenz, Boppard und (Ober-)Wesel seinen Befehl kund, mit den ihnen zugehörigen Schützen sofort heimzukehren, s. dazu seinen Brief im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 1761 S. 1f.), Pap., grünes S d. Ausst. als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 294, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-02-26_2_0_13_9_0_12833_294
(Abgerufen am 29.03.2024).