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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. teilt Eb. Johann von Trier mit, nach dem nechstmals mit einer Gesandtschaft derer von Linz und Remagen sowie der dazu gehörenden Pflegen und Dörfer erfolgten abschid hätten dieselben ir bottschafft heut bei uns gehapt und ihm zu verstehen gegeben, bei ihrer Heimkehr am Vorabend hätten sie so viel feindliches Kriegsvolk bei den thoren vorgefunden, daß sie nit wol einkomen hetten mugen und in dieser Angelegenheit gänzlich machtlos seien; um zu beweisen, daß sie gerne das ihnen als armen fromen loiten Geziemende täten, hätten sie jedoch ir rette versammelt und seien zu den Hauptleuten desselben frembden volks gegangen, um diesen Forderung und Angebot des K. mitzuteilen sowie sie um Rat zu bitten, wie sie dem K. gebührenden Gehorsam leisten könnten, ohne dadurch in armut und verderben zu geraten. Darauf hätten die Hauptleute ihnen geantwortet, ihr Herr (Hz. Karl) von Burgund sei ein herter gestrenger mann, und wenn sie mit einem solchen Ansinnen zu ihm kämen, müßten sie um ihr Leben besorgt sein. Sie sollten jedoch eine Gesandtschaft zu ihm abfertigen, so erkennten sy in in solhem hochmut und stolz, daß er vielleicht selbst die Öffnung des Rheins anordnen sowie uns und das heilig reich mit unserm volk zu ihm kommen lassen würde. Der K. teilt weiter mit, daß die von Linz etc. ihn deshalb um Schonung gebeten hätten und er ihnen habe erwidern lassen, in Anbetracht seiner ihnen gezeigten Gnade hätte er eine andere, geziemendere Antwort erwartet, jedoch lasse er die ihm zuteil gewordene für dieses Mal auf sich beruhen mit dem Vorbehalt, ihnen nach Gutdünken ferrer antwurt zu geben, die bei aiger bottschafft zutzeschicken. Der K. bittet den Eb. sich in den dingen (zu) bedenncken und ihm dann seinen Rat mitzuteilen sowie sich dieser Verhandlungen ungeachtet mit seinem und anderem, ihm zugeordneten Volk zu dem nächsten abschid einzufinden, damit die Städte und Flecken unverzüglich belagert und in die Gewalt des K. gebracht werden, denn nach dessen Meinung haben ihre Antwort und ihr Ersuchen nur den Grund, uns geverlich aufzuhalten sowie sich selbst mit Leuten, Proviant und anderem zu versorgen.

Originaldatierung:
Am sontag nach der heiligen dreyer kunig tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Dem erwirdigen Johannsen ertzbischoven zu Trier des heiligen römischen reichs in Gallien und durch das kunigreich Arelat ertzcanntzler, unserm lieben neven und churfursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 359 S. 89f.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Druck: Ulrich, Acten S. 46f. n. 74 (Teildruck).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 285, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-08_1_0_13_9_0_12824_285
(Abgerufen am 28.03.2024).