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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. antwortet Eb. Johann von Trier auf ein die von Remagen und andere betreffendes Schreiben, er habe mit seinen und des Reiches Kff. Fürsten und Räten uber die sachen gesessen und mit rate beslossen, die Gesandtschaft derer von Remagen und der anderen in dem Schreiben des Eb. Genannten anzuhören und mit ihnen zu verhandeln, jedoch solle unterdessen mit dem Kriegsvolk, so du und annder da unden haben, nicht gefeyrt sowie dafür gesorgt werden, daß niemand in Remagen eingelassen wird. Der K. ersucht den Eb. deshalb, zu veranlassen, daß die Gesandtschaft der Genannten zu ihm kommt und daß bei diesen keine Fremden uns und dem heiligen reich zu widerwertigkeit eingelassen werden. Ferner setzt der K. den Eb. von dem aufgrund einer auf hewt erfolgten Warnung, derzufolge die Feinde 600 pferde aus ihrem Heer nach Brühl (Brull) und Lechenich ausgesandt haben, die sich nach Remagen und in andere Flecken begeben sollen und noch heute dorthin kommen können, gefundenen Ratschluß in Kenntnis, daß der Eb. selbst sowie der (Gf. Philipp) von Virneburg1 (Viremberg) und andere Ortskundige deshalb achtgeben sowie mit dem Kriegsvolk Eb. Johanns, Mgf. Albrechts von Brandenburg und Hz. Albrechts von Sachsen versuchen sollen, daß die 600 pferde vor ihrer Ankunft an den genannten Orten nidergelegt und erobert werden. Schließlich teilt der K. mit, daß er selbst, der Brandenburger und die Sachsen 1000 Berittene geordent haben, die noch heute in den hallt2 reiten und aufpassen sollen, und ersucht den Eb. mit dem Virneburger zu sprechen und diesen sowie andere Ortskundige den 1000 Reitern zuzuordnen, den dingen also nachzuvolgen.

Originaldatierung:
An der heiligen dreyer kunig tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. - KVv: Dem erwirdigen Johannsen ertzbischoven zu Trier des heiligen römischen reichs in Gallien und durch das kunigreich Arelat ertzcanntzler, unnserm lieben neven und curfursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 359 S. 87f.), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Druck: Ulrich, Acten S. 46 n. 73 (Teildruck).

Anmerkungen

  1. 1Gf. Philipp von Virneburg war von Eb. Johann zum Hauptmann und Diener in dem keiserlichen zug vur Lynß, Remagen und Nuyß bestellt worden, wie aus seiner Johann über alle dadurch entstandenen Forderungen ausgestellten Quittung von 1477 Juni 18 hervorgeht, die als Abschrift überliefert ist im Temporale des Eb. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 18 S. 440), Perg. (15. Jh.).
  2. 2Vgl. zur Bedeutung des Begriffs in diesem Zusammenhang Grimm, Deutsches Wörterbuch 10 Sp. 271f. n. 4.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 284, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-01-06_1_0_13_9_0_12823_284
(Abgerufen am 29.03.2024).