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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. belehnt Peter von Rheineck, Herrn zu Bruch und Tomberg, als Ältesten von Rheineck und dessen Miterben mit ihren von dem verstorbenen Dietrich von Rheineck ererbten Reichslehen, namentlich mit einer Hälfte von Landskron und mit Königsfeld sowie mit der früher von Friedrich von Tomberg und Landskron innegehabten Hälfte der Herrschaft Landskron2 samt allen Zugehörungen, doch vorbehaltlich der Rechte von K. und Reich sowie anderer. Der K. bestätigt, daß Peter ihm dafür den gewöhnlichen Gehorsamseid geleistet hat.

Originaldatierung:
An sandt Gallen tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung zufolge jedoch (Perg.) mit anh. S. - Kop.: Durch den öff. Notar Johann Franz Werner Eichas (auf S. 39) beglaubigte Abschrift im LHA Koblenz (Sign. Best. 43: Reichsherrschaft und Burggrafschaft Rheineck, n. 225 S. 37-39), Pap. (18. Jh.).

Reg.: Quellen Landskron 1 n. 1257 (mit der Jahresangabe 1477).

Anmerkungen

  1. 1Die Kop. enthält das irrige Inkarnationsjahr 1477, das nach Regierungsjahren, Ausstellungsort und einem Regest in einem von Samson von Warsberg 1577 erstellten Urkundenrepertorium der Burggrafschaft Rheineck im LHA Koblenz (Sign. Best. 43: Reichsherrschaft und Burggrafschaft Rheineck, n. 214 S. 37) zu korrigieren ist.
  2. 2Es handelt sich genau genommen nur um jeweils ein Viertel davon, s. oben H. 9 n. 22 Anm. 1.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 251, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-10-16_1_0_13_9_0_12790_251
(Abgerufen am 23.04.2024).