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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. bestätigt Mgf. Albrecht von Brandenburg alle Rechte und Privilegien, die der Mgf. und dessen Vorfahren von früheren Kaisern und Kgg.1 sowie ihm selbst2 erhalten haben.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem auch auf alle anderen von K. F. hievor in synen koniglichen und keyserlichen wirden dem Mgf. erteilten Privilegienbestätigungen Bezug nehmenden Willebrief Eb. Johanns von Trier für Albrecht von 1473 Mai 26, der als Abschrift überliefert ist im Perpetuale des Eb. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 17 S. 578f. n. 784), Perg. (15. Jh.).

Reg.: Chmel n. 6723 (danach das Datum und der Ausstellungsort).

Anmerkungen

  1. 1Siehe dazu die Regg.F.III. H.5 n. 100 genannten Privilegien K. Sigmunds.
  2. 2Siehe dazu die Privilegienbestätigung von 1453 Januar 24; Regg.F.III. H.5 n. 100.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 242, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-05-25_2_0_13_9_0_12781_242
(Abgerufen am 23.04.2024).