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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. lädt den Trierer Schöffen und Bürger Peter Rode sowie Friedrich vom Kreuz (Crutze), ebenfalls Schöffen zu Trier, und ihre mitgewanten auf den 45. Tag vor sich zu rechtlicher Verantwortung auf die Klage Hansmann Wielands (Bylant), Bürgers zu (Ober-)Wesel, wegen der diesem von K. F. verliehenen Wechselbank und dem die Münze genannten Haus in der Stadt Trier1.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Schreiben Eb. Johanns von Trier an K. F., mit dem er die Beklagten vom ksl. Kammergericht vor sich und seine Räte abforderte und das als undatierte Abschrift überliefert ist im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 108 [fol. 34v-35r]), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 238.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 239, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-02-06_2_0_13_9_0_12778_239
(Abgerufen am 28.03.2024).