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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. setzt Hz. Karl von Burgund von der Eb. Johann von Trier erteilten Erlaubnis in Kenntnis, einen rheinischen Gulden von jedem von der Mosel weggebrachten Fuder Wein1 zu erheben, und fordert ihn auf, dem Eb. bei der Nutzung dieses Zolls behilflich zu sein, keine Beeinträchtigung desselben durch burgundische Untertanen oder jemand anderen zuzulassen sowie ihm (K. F.) seine Antwort auf dieses Ersuchen mitzuteilen.

Originaldatierung:
Die XXI may (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVv: Domino Karolo duci Burgundie etc. (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch in Latein. - Kop.: Abschrift im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 16213 fol. 35r), Pap. (15. Jh.). - In der Kurtrierer Kanzlei hergestelltes Konzept ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 457 S. 87), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 228.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 232, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-05-21_1_0_13_9_0_12771_232
(Abgerufen am 20.04.2024).