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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. setzt seinen Fürsten, Rat und lieben Freund Nikolaus (von Kues), Kardinal von St. Petrus ad Vincula und Bf. von Brixen, davon in Kenntnis, daß er sein Unbehagen wegen der langwierigen Auseinandersetzung seines Vetters Sigmund, Hz. von Österreich, mit dem Papst (Pius II.) und dem Kardinal kaum schriftlich ausdrücken kann, weshalb er sowohl wegen der Würde der Kirche als auch zum Wohl und zur Ehre des Hauses Österreich leidenschaftlich (vehementer) diesen Streit beendet zu sehen wünscht und sich zu diesem Zweck um eine Beilegung bemüht hat sowie weiterhin bemüht in der festen Hoffnung, daß die Angelegenheit jetzt zu einem ehrenhaften Abschluß gebracht werden kann, wie er auch dem Papst entsprechend der beigeschlossenen Abschrift geschrieben hat1. Damit die Verhandlungen ihren Fortgang nehmen können, ersucht K. F. den Kardinal, zum Sonntag Letare (März 11), wenn zahlreiche Fürsten und deren Gesandte bei ihm weilen werden, oder innerhalb der folgenden acht Tage auch seine bevollmächtigten Prokuratoren zu schicken, um die in Venedig entworfenen Artikel weiterzuverfolgen oder neue zu entwerfen.

Originaldatierung:
Die II. februarii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch in Lat. - Kop.: Abschrift im Chartular des Nikolaus von Kues (Codex Cusanus) im St. Nikolaus-Hospital zu Bernkastel-Kues (Sign. Hs. 221 S. 547f.), Pap. (15. Jh.). Lit.: Jäger, Streit des Nicolaus von Cusa, Bd. 2, hier bes. S. 415.

Am 24. Februar 1464 bevollmächtigte der Kardinal seinen Neffen Mag. Simon von Wehlen und den Dr. decr. Johann von Bellersheim (Beldersheim), Kanoniker zu Brixen bzw. zu St. Peter vor Mainz, mit seiner Vertretung in dieser Angelegenheit2, und am gleichen Tage beglaubigte er Simon bei K. F.3

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 188.
  2. 2Das von Johann Römer, Kanoniker und Scholaster des Stifts St. Florin zu Koblenz, und Johann Studler (Studeler), Kler. der Diöz. Konstanz, bezeugte Prokuratorium ist abschriftlich überliefert in der Form eines von dem öff. Notar und secretarius des Kardinals Peter Wymar von Erkelenz, Kler. der Diöz. Lüttich, angefertigten Notariatsinstrumentes vom gleichen Tage im Chartular des Nikolaus von Kues (Codex Cusanus) im St. Nikolaus-Hospital zu Bernkastel-Kues (Sign. Hs. 221 S. 548f.), Pap. (15. Jh.).
  3. 3Siehe die Abschrift des Schreibens des Kardinals an den K. ebd. (S. 550), Pap. (15. Jh.).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 189, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-02-02_3_0_13_9_0_12726_189
(Abgerufen am 29.03.2024).